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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29254

Wahl und Zeitpunkt planungsrechtlicher Verfahren im Straßenbau

Autoren V. Eckhardt
A. von Heyl
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Straßenverkehrstechnik 26 (1982) H. 2, S. 44-46

In der kommunalen Planungspraxis ist es von Bedeutung, welches planungsrechtliche Verfahren als Grundlage für den Bau einer neuen Straße gewählt wird. Grundsätzlich kann ein Planfeststellungsverfahren stets durch ein Bebauungsplanverfahren ersetzt werden. In den vorliegenden Ausführungen wird stellvertretend für alle Planfeststellungen von der Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz ausgegangen. Für die Verfahrenswahl bedeutsame Unterschiede sind: Verfahrensträgerschaft, Geltungsbereich, Verfahrensablauf, Geltungsdauer, Bürgerbeteiligung, Rechtswirkungen, Anfechtbarkeit. Der Zeitpunkt für die Einleitung planungsrechtlicher Verfahren hängt ab von dem Realisierungszeitraum, der Art des Verfahrens, der Verhinderung unliebsamer Entwicklungen, der Verzahnung mit anderen Vorhaben, der Vorratsplanung, den Folgekosten, der Planungskapazität.