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Detailergebnis zu DOK-Nr. 28794

Der Einfluß von Zusatzfahrstreifen auf den Verkehrsablauf an Steigungsstrecken zweispuriger Landstraßen

Autoren K.-H. Trapp
Sachgebiete 5.12 Straßenquerschnitte
5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit)

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 304, 1980, Teil II, S. 58-81

Die Untersuchung diente dem Ziel, Entscheidungskriterien für den Einsatz von Zusatzfahrstreifen an zweistreifigen, einbahnigen Landstraßen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu erarbeiten. Mit Hilfe von Tonbandkassettenrecordern zur Kennzeichenerfassung wurde der Verkehrsablauf (Reisegeschwindigkeiten, Pulkbildung) der Fahrzeuggruppen Pkw, Lkw und Lz auf insgesamt sieben Meßstrecken mit und ohne Zusatzfahrstreifen untersucht. Durch die Anlage von Zusatzfahrstreifen wird über die Entmischung des Pkw- und Schwerverkehrs hinaus die allgemeine Leistungsfähigkeit stark erhöht. Die mittleren Reisegeschwindigkeiten werden unabhängig von der Verkehrsstärke im Rahmen der auf ebenen zweistreifigen Straßen maximal zulässigen Belastungen. Sicherheitstechnische und wirtschaftliche Gründe sprechen für die Ausbildung des Zusatzfahrstreifens in Form einer vollwertigen Fahrspur. Die Wirtschaftsichkeitsuntersuchung unterschied zwei grundsätzliche Varianten: a) den nachträglichen Ausbau vorhandener Strecken und b) die alternative Trassierung von kurzen steilen Strecken mit oder langen flachen Strecken ohne Zusatzfahrstreifen bei Neuplanungen. a) Der nachträgliche Ausbau wird erst dann wirtschaftlich, wenn die tägliche Verkehrsbelastung 9 000 Fz/d übersteigt. Als Randbedingung gilt hierbei, daß der Schwellenwert zur Ausschaltung nicht nutzbarer kleiner Zeitgewinne mit 10 Sekt/km angesetzt wird. b) Bei der alternativen Trassierung dominiert der Einfluß der Streckenverkürzung bei der steileren Variante für einen konstanten Höhenunterschied. Der Einfluß des Schwerverkehrs wird erst im Zusammenhang mit stärkeren Belastungen wirksam. Es wird grundsätzlich empfohlen, bei gegebener Möglichkeit eine steilere, aber kürzere Strecke mit Zusatzfahrstreifen zu wählen wenn die Mindeststeigung geländebedingt ohnehin 4 % erreichen würde.