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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29437

Von der Planungsidee zur Verkehrseröffnung

Autoren R. Permaneder
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Das Stationäre Mischwerk (1981) Nr. 2, S. 2-13, 5 B

Obwohl neue Straßen auch heute noch in der BR Deutschland gebraucht werden, ist der Weg der Straßenbauvorhaben zunehmend lang, muhsam und schwierig. Straßenplanung ist ein Teil der Gesamtplanung. Die technische Fachplanung der Straßenbaubehörden, die ein Projekt nach technischen und wirtschaftlichen Anforderungen bearbeitet, ist Grundlage der Entscheidung, die nicht von der Straßenbaubehörde getroffen wird. Vorher wird in Ausbauplänen z. B. des Bundes in umfangreichen Untersuchungen nach Nutzen-/Kostengesichtspunkten und in parlamentarischen Beratungen der Rahmen der Planung festgelegt. Das Einzelprojekt durchläuft dann mit begleitender Bürgerbeteiligung und unter Mitwirkung anderer Planungsträger mehrere Stufen der Konkretisierung. Dazu gehören die Voruntersuchung, das Raumordnungsverfahren auf Landesebene, die Linienbestimmung durch den Bundesminister für Verkehr unter Einschaltung anderer Ressorts; es gehört dazu die Aufstellung des Vorentwurfes als Grundlage der Projektgenehmigung durch mehrere Instanzen. Es schließt an der Bauentwurf mit der Stufe Planfeststellung, dann der Grunderwerb und endlich die Ausschreibung. Da in jeder Stufe viele Stellen zu beteiligen sind und gegen die Planfeststellung langwierig vor den Gerichten geklagt wird, braucht ein Projekt heute 10 bis 15 Jahre bis zu seiner Realisierung. Das z. T. schon mögliche und in einigen Ländern noch angestrebte Verbandsklagerecht wird neben dem jetzt schon umständlichen Planungsablauf dazu führen, das Investitionsverfahren noch mehr zu verkomplizieren und den Verwaltungsapparat aufzublähen.