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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29022

Voraussetzungen für eine Bodenbewegung im Spülbetrieb

Autoren W. Zimmermann
Sachgebiete 7.2 Erdarbeiten, Felsarbeiten, Verdichtung

Baumaschine und Bautechnik 28 (1981) Nr. 6, S. 303-308, 5 B

Bei großen Massenbewegungen im Straßenbau hat sich in Norddeutschland der Einsatz des Spülbetriebes bewährt. Voraussetzungen sind 1. hoher Grundwasserstand und ausreichende Spülwassermenge, 2. große Ablagerungsflächen bei Auskofferungsarbeiten von nicht ausreichend tragfähigem Boden, 3. geeignete Seitenentnahmen für die Gewinnung von grobkörnigem Boden als Füllboden 4. ausreichend großes Baufeld. Zunächst wird der Boden unter Wasser gelöst (bei locker fließendem Material allein durch den Saugstrom, bei mitteldichter Lagerung durch Unterwasser-Jetpumpen, organische und bindige Böden durch Schneidkopfbaggerung), dann von der Förderpumpe durch die Saugleitung angesaugt und anschließend in der Druckrohrleitung bis zur Einbau- bzw. zur Ablagerungsfläche transportiert. Hier lagern sich die Feststoffe ab während das Spülwasser und eventuell Schwebstoffe über Rücklaufgräben oder -leitungen zurückgeführt werden. Zur Auskofferung wenig tragfähiger Böden wird in den Randbereichen die über die Wasserlinie reichende Masse im Trockenbetrieb abgetragen und in die Mitte des Schneidkopf-Baggerstreifens umgesetzt. Um Böschungsabbrüche und -rutschungen zu vermeiden, muß der Wasserspiegel konstant gehalten werden. Besondere Sorgfalt ist auf die Anlage der Spüldeiche zu verwenden. Die erreichbare Förderweite hängt neben den maschinentechnischen Daten von der Korngrößenverteilung des Spülgutes, insbesondere vom "mittleren" Korndurchmesser ab. Erreichbar sind ohne Zwischenstation Entfernungen über 2 000 m. Bei üblichen Leitungsdurchmessern von 400 bis 500 mm sind Feststoff-Förderleistungen von 500 bis 1 000 m3/h normal. Beim direkten Einspülen von grobkörnigem Boden in die Straßentrasse werden ohne zusätzliche Verdichtungsmaßnahmen Lagerungsdichten von über 95 % Dpr erreicht.