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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29753

Schallimmissionspläne als Hilfsmittel der vorbereitenden Bauleitplanung

Autoren H. Schon
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Beiträge zur Umweltgestaltung B 13, 1979, S. 29-35

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen muß auf eine sinnvolle Zuordnung der einzelnen Baugebiete dahingehend geachtet werden, daß die benachbarten Gebiete emissions- und immissionsverträglich sind (z. B. kein WR- Gebiet neben einem GI-Gebiet. Schallemissions- und Schalllmmissionspläne sollen Fehlplanungen verhindern. Bei diesen Plänen handelt es sich stets um Prognosen mit all ihren Unwägbarkeiten. Zur Beantwortung derartiger Fragen und zur Lösung der Probleme hat der TÜV Hannover die auf das Modellgebiet Hannover-Misburg einwirkenden Geräusche (Verkehr, Gewerbe, Freizeit) einzeln untersucht und die Einzelimmissionen in einen rechnerischen Zusammenhang gebracht. Die Ergebnisse können auch auf andere Gebiete übertragen werden. Da sich die einzelnen Lärmquellen wesentlich durch Art und Form voneinander unterscheiden, werden sie zunächst getrennt in ihrer Einwirkung auf das Nachbargebiet ermittelt; danach erfolgt die Überlagerung. Je nach Aufgabenstellung sind folgende Immissionspläne erforderlich: Verkehrslärm Tag/Nacht; Gewerbelärm Tag/Nacht; Freizeitlärm Tag; Überlagerung von Verkehrs- /Gewerbe-/Freizeitlärm Tag/Nacht; Überlagerung des Gewerbe- Freizeitlärms mit dem LDs-Pegel des Verkehrslärms für den Tag, Überlagerung des Gewerbelärms mit dem L95- Pegel des Verkehrslärms nachts. Freizeitlärm für die Tageszeit saisonbedingt. Dabei wird gezeigt, daß die Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe. Das Rechenprogramm wurde speziell auf das BetreuLngsgebiet des TÜV Hannover abgestellt (großflächige Besiedelung). Kosten für Immissionspläne sind schwer abzuschätzen; für die vorliegende Untersuchung werden Kosten von 50 000,- DM genannt.