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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68251

Abdichtung einer Brücke mit Flüssigkunststoff nach ZTV Bel B3, mit Trennschicht zwischen der Abdichtung und der Gussasphaltschutzschicht: Erfahrung, Beurteilung und Kosten

Autoren W. Luber
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Beton 64 (2014) Nr. 7+8, S. 276-279, 13 B, 4 Q

Seit den 1980er Jahren werden im Brückenbau vermehrt Flüssigkunststoffabdichtungen eingesetzt. Im Vergleich zu den bis dahin verwendeten, heiß applizierten Abdichtungen haben sie den Vorteil, dass sie mit der nachfolgenden Schutzschicht keine Verbindung und Vermischung eingehen. Die Verbindung zur Schutzschicht wird über eine zusätzliche Verbindungsschicht hergestellt. Der Beitrag befasst sich mit einer im Jahr 1985 auf einer Brücke hergestellten Flüssigkunststoffabdichtung, bei der vier Produkte von verschiedenen Firmen zum Einsatz kamen. Die Verbindungsschicht wurde durch eine Verzahnungsschicht ersetzt. Damit später eine Untersuchung des Zustands möglich ist, wurde zwischen Abdichtung und Belag eine Trennschicht aus Glasvlies eingelegt. So konnte der Belag 25 Jahre nach dem Aufbringen ohne Beschädigung der Abdichtung entfernt und der Zustand der vier Abdichtungen beurteilt werden. Von den vier Abdichtungssystemen hat nur eine die Erwartungen voll erfüllt. Zwei der Abdichtungen haben völlig versagt, die dritte hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Da das Grundmaterial der Abdichtungen B und C vom gleichen Hersteller war und vom jeweiligen Hersteller nur eine Farbgebung vorgenommen wurde, liegt nahe, dass die Ursache der Blasenbildung unter der Abdichtung B in der nur einfach ausgeführten Grundierung liegt. Der Versuch und die Öffnung des Belags zeigten, dass es möglich ist, dauerhaft haltbare Flüssigkunststoffabdichtungen auch auf Brücken einzubauen, wie der Abschnitt C zeigt. Wichtige Voraussetzung ist, dass eine gute, wasserdampfdichte Grundierung eingesetzt wird, eine hohe Abreißfestigkeit auf der Betonoberfläche > 2 N/mm² erreicht wird und die eigentliche Dichtungsschicht den Anforderungen der ZTV Bel B3 gerecht wird. Der Versuch hat auch gezeigt, dass eine feste Verbindung zwischen Abdichtung und Schutzschicht nicht erforderlich ist.