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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75112

Abfallverwertung und das Ende der Abfalleigenschaft - insbesondere bei Ersatzbaustoffen

Autoren H.D. Jarass
Sachgebiete 7.0 Allgemeines, Klassifikation
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 21, S. 1545-1552, zahlr. Q

In Deutschland, wie in anderen Ländern, besteht ein riesiger Bedarf an Baustoffen, also an Materialien in Form von Rohstoffen, Hilfsstoffen oder Halbzeug, die zur Errichtung von Bauwerken, insbesondere von Gebäuden und Verkehrsanlagen, benutzt werden. Im weiteren Sinn gehören zu den Baustoffen auch Stoffe, die zur Verfüllung etwa von Abgrabungen eingesetzt werden. Die Baustoffe werden einerseits unmittelbar der Natur entnommen (etwa Steine, Sande, Lehm) oder aus entsprechenden Primärrohstoffen hergestellt. Angesichts der begrenzten Naturressourcen in Deutschland und deren zunehmendem Schutz werden die entsprechenden Primärrohstoffe immer knapper und teurer. Zum anderen kommen in wachsendem Umfang Ersatzbaustoffe zum Einsatz. Ersatzbaustoffe fallen vor allem bei Baumaßnahmen an, insbesondere beim Rückbau von Bauwerken beziehungsweise Verkehrsanlagen, weiter als Nebenwirkung bei der Herstellung von Produkten sowie bei anderen Vorgängen. Sie ersetzen als Sekundärrohstoffe Primärrohstoffe. Das Volumen der in Deutschland anfallenden Ersatzbaustoffe ist enorm. Jährlich fallen hierzulande etwa 240 Mio. Tonnen mineralischer Abfälle und damit mögliche Ersatzbaustoffe an. Den größten Teil bilden dabei mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit 198 Mio. t und darunter wiederum Boden und Steine mit 118 Mio. t. Das ist mehr als die Hälfte des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.