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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30970

Abschalten von Lichtsignalanlagen

Autoren V. Meewes
K. Pfundt
R. Maier
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Mitteilungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung (HUK-Verband, Köln) Nr. 23, 1983, 67 S., 2 B, 3 T, 30 Q

Der Beitrag gibt über die von den gleichen Autoren veröffentlichte Kurzfassung hinaus ausführlichere (Detail-) Ergebnisse und Untersuchungsmethoden eines einjährigen Versuches in Duisburg wieder, bei dem an 153 von 421 signalisierten Knotenpunkten zwischen 23.00 und 5.00 Uhr die Signalisierung abgeschaltet wurde; außerdem wird über bisherige Erfahrungen in anderen Städten berichtet. Untersucht wurden die Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeiten, Stromkosten, Lärmbelastung den Kraftstoffverbrauch und die Reisezeiten; zusätzlich wurden Befragungen der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Einstellung und Erwartungshaltung zum Abschalten durchgeführt. Die Autoren kommen, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit und anhand von Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu dem Schluß, daß Lichtsignalanlagen grundsätzlich nicht abgeschaltet werden sollten, zumal die Vorteile bezüglich der Lärmminderung und der Reisezeitverkürzungen marginal sind.