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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41475

"Tempo 30 jetzt"

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Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Düsseldorf: Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 1992, 32 S. (ungez.), 4 B

Bei der Einführung der Tempo-30-Regelung scheiterte der Versuch, diese flächendeckend zu schaffen mit der Ausnahme eines Vorbehaltsnetzes. Da in Nordrhein-Westfalen mit der geltenden Regelung erst 20 % des innerörtlichen Straßennetzes mit Tempo 30 ausgestattet sind, soll nun eine Expansionsstrategie diesen Anteil soweit erhöhen, daß eine flächendeckende Wirkung erzielt wird. Die Zonenregelung soll sich möglichst auf alle Erschließungsstraßen mit Aufenthaltsfunktion erstrecken. Die derzeitigen Insellösungen sollen überwunden werden. Dazu sind auch verkehrswichtige Straßen mit einzubeziehen. Bei der Verkehrsberuhigung ist auf flankierende bauliche Maßnahmen sowie auf übermäßige Möblierung des Straßenraumes zu verzichten. Die Einsicht der Verkehrsteilnehmer in die Notwendigkeit der Maßnahmen ist durch Öffentlichkeitsarbeit und durch festinstallierte Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung zu schärfen.