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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73633

(Beschränkte) Verkehrsverbote für (bestimmte) Dieselfahrzeuge - Luftreinhalteplan Düsseldorf

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 37 (2018) Nr. 12, S. 890-895

Der Kläger, eine bundesweit tätige, nach § 3 UmwRG (Umweltrechtshelfegesetz) anerkannte, Umweltvereinigung, begehrt die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt Düsseldorf um Maßnahmen zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für Stickstoffdioxid. Für Düsseldorf besteht seit 2013 ein Luftreinhalteplan, der den 2008 aufgestellten ersten Luftreinhalteplan fortschreibt und ersetzt. Er sieht zahlreiche Maßnahmen zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastungen vor. An den Messpunkten in der Cornelius- und der Merowingerstraße prognostiziert der Plan bis 2015 Immissionsreduktionen, geht aber nicht von der Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) aus. 2015 lag der Messwert für NO2 in der Corneliusstraße bei 59 µg/m³.