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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74511

20 Jahre Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr: Analyse des förderpolitischen Erfolgs

Autoren F. Stoll
N. Nießen
Sachgebiete 5.21 Straßengüterverkehr

Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 90 (2019) Nr. 1, S. 4-20, 6 B, 3 T, zahlr. Q

Gezeigt werden konnte, dass die anteilige Förderung der Errichtung von Umschlaganlagen im Rahmen der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr (RLKV) auf volkswirtschaftlicher Ebene ein Erfolg ist. Eine langjährige Aufrechterhaltung des Förderinstruments steht insbesondere im Kombinierten Verkehr (KV) Straße-Schiene in Verbindung mit der nachhaltigen Steigerung der Beförderungsmengen, da die dafür notwendige Terminalinfrastruktur geschaffen wurde. Zwar sind die zunehmend auf den Seehafenumschlag ausgerichteten Transportketten mit Quellen und Senken in Übersee ein übergeordneter Treiber für die Containerisierung des Eisenbahnverkehrs und generieren einen wachsenden Bedarf an Umschlageinrichtungen, demgegenüber steht jedoch auch ein Wachstum des innereuropäisch per Schiene abgewickelten KVs. Aufgrund des im KV systeminhärent vorhandenen Auslastungsrisikos einer fixkostenintensiven Terminalinfrastruktur ist nicht davon auszugehen, dass die Terminalinfrastruktur durch private Investoren in dem heutigen Ausmaß realisiert worden wäre. Im Szenario einer alleinigen Betreiberschaft der Schiene-Straße-Terminals durch die Deutsche Bahn-Tochtergesellschaft DUSS ist hingegen angesichts einer konzerneigenen Auslastungsoptimierungs- und Risikovermeidungsstrategie vermutlich davon auszugehen, dass kleinere Umschlaganlagen überwiegend nicht und Terminalneubauten zu spät realisiert worden wären. An Aufkommensschwerpunkten entstand zudem ein unter Service- und Leistungsgesichtspunkten wünschenswerter Wettbewerb zwischen Terminals unterschiedlicher Betreiber, eine merkliche Kannibalisierung benachbarter Anlagen kann nicht festgestellt werden. Trotz des unzweifelhaften volkswirtschaftlichen Nutzens der RLKV sollte die Berechnung desselben einen höheren Detaillierungsgrad aufweisen.