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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29244

200 Jahre sächsisches Straßenbaumandat

Autoren H. Kunath
Sachgebiete 0.1 Straßengeschichte

Straße 22 (1982) Nr. 2, S. 63-65, 3 B, 10 Q

Die Römer hatten einen weit entwickelten Straßenbau, deren Kenntnisse gingen verloren, wurden im 16. und 17. Jahrhundert neu entdeckt. In Sachsen erging 1781 das Straßenbaumandat, das die Straßenbaupflichten regelt und dem eine "Anweisung zur Anlegung und Bauung der Straßen" beigefügt ist. Man kennt drei Straßenklassen etwa den überörtlichen Straßen, bedeutenderen Innerortsstraßen und den sonstigen Verbindungswegen entsprechend. Das Mandat legt die Zuständigkeiten und den Umfang der Straßenbaulast fest. Außerdem wurden Vorschriften für Baustoffe und Herstellung von Straßen erlassen. Wirtschaftliche Überlegungen sind eingeflossen. Das Mandat hatte ein hohes technisches Niveau und galt bis nach dem ersten Weltkrieg, in dem der motorisierte Verkehr neue bauliche Maßnahmen erforderte.