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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79936

Wiederverwendung von Asphalt − Teil 1

Autoren L. Drüschner
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Asphalt 58 (2023) Nr. 7, S. 30-34, 2 B, 1 T, 2 Q

Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt hat sich lange bewährt. Sie schont die Ressourcen Bitumen, Füller und Gesteinskörnungen. Für die Wiederverwendung ist eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben und technischer Vorschriften zu beachten. Der Beitrag gibt einen Überblick zum Thema. Ausgehend von einem geschichtlichen Abriss zur Wiederverwendung von Asphalt und den Anfängen der diesbezüglichen Technischen Regelungen der FGSV wird zunächst auf die Entwicklung der rechtlichen und gesetzlichen Regelungen eingegangen. Hierbei wird insbesondere zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie zur Abfalleigenschaft des Ausbauasphalts ausgeführt. In der Abfallhierarchie der EU-Richtlinie 2008/98/EG nimmt die Wiederverwendung von Ausbauasphalt im Asphalt mit der unter zweitens (nach "Vermeidung") genannten "Vorbereitung zur Wiederverwendung" eine hervorragende Stellung ein. Das KrWG sieht grundsätzlich die höchstmögliche Verwertung des Abfalls vor. Im Beitrag wird weiter ausführlich zum Ende der Abfalleigenschaft ausgeführt und es wird auf weitere gesetzliche Vorschriften, vor allem auf die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eingegangen. In diesem Zusammenhang wird umfangreich zu Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Anteilen, für die zwischenzeitlich nur noch die thermische Verwertung anzuwenden ist, ausgeführt. Der Beitrag wird mit einem zweiten Teil fortgesetzt.