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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79911

25. Speyerer Planungsrechtstage 2023: Gesammelte Vorträge

Autoren
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 43 (2023) Sonderheft, S. 401-474, 7 B, zahlr. Q

Die elf Referate der 25. Speyerer Planungsrechtstage wurden in einem Sonderheft der UPR dokumentiert. Die Veranstaltung fand unter der Leitung und Regie von Prof. Dr. Jan Ziekow vom 01. bis zum 03. März 2023 als Präsenzveranstaltung in Speyer statt und befasste sich mit aktuellen planungsrechtlichen und planungspraktischen Fragestellungen. Im Vordergrund standen die vielfältigen gesetzgeberischen Aktivitäten zur Beschleunigung von Verfahren für Infrastrukturvorhaben. Ziel der Veranstaltung war es, für alle Fragen der Fachplanung ein Diskussionsforum zur Verfügung zu stellen, das einen bereichsübergreifenden Problemzugriff bietet. Orientierungspunkt war dabei die Erarbeitung praxisadäquater Problemlösungsstrategien mit wissenschaftlicher Fundierung. Thorsten Siegel fragt in seinem Beitrag nach, ob eine "Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich durch verwaltungsprozessuale Regelungen" möglich ist und welche Instrumente hierfür in Betracht kommen. Konkret behandelt er dabei die Änderungen im Verwaltungsprozessrecht, die durch das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vorgenommen wurden. Mit besonderer Aufmerksamkeit kann auch der Beitrag von Rüdiger Nebelsieck zu den Änderungen im Artenschutzrecht rechnen, die mit dem Ziel einer Planungsbeschleunigung auf nationaler Ebene und durch die EU vorgenommen worden sind. Tobias Lieber befasst sich mit den rechtlichen Änderungen, die für die Zulassung von Änderungs- und Erweiterungsvorhaben getroffen worden sind. Ergänzt wird der Beitrag durch die Ausführungen von Peter Schütz zum Artenschutz in der Fachplanung. Schütz nimmt hierin unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich und anhand konkreter Fallgestaltungen zur Anwendung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG und zum Ausnahmeregime des § 45 Abs. 7 BNatSchG Stellung. Über die Ergebnisse empirischer Forschung zur Öffentlichkeitsbeteiligung berichtet Silvia Schütte. Ihr Fazit ist, dass mit der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Umweltwirkung erbracht wird, indem Umweltaspekte verstärkt in das Verfahren eingebracht werden, ihnen in der Entscheidung mehr Gewicht beigemessen und so die Einhaltung materiellen Umweltrechts bewirkt wird. Mit der Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot in der Planfeststellung befasst sich Maria Höhne. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bei Ländergrenzen überschreitenden Straßenbauvorhaben behandelt Laura Funk, während sich Rolf Rockitt mit Ersatzneubauten befasst, einem aktuellen Thema, das insbesondere Brückenbauwerke betrifft.