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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79929

Handbuch der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes (Immissionsschutz und Anlagenzulassung): Ergänzbare Sammlung der Vorschriften zum Immissionsschutz und zur Anlagenzulassung sowie relevanter Randbereiche wie Kreislaufwirtschaft, Strahlenschutz, Gewässerschutz, Emissionshandel/Klima, Energie, Raumordnung und Gefahrstoffe des Bundes, der Länder, der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften, der Europäischen Union und internationaler Gremien (Stand: Dezember 2023)

Autoren S. Kalmbach (Hrsg.)
Sachgebiete 0.13 Handbücher, Grundlagenwissenschaften
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2023. - Loseblattsammlung, Grundwerk von 1999 einschl. der 6. Lfg. vom Dezember 2023, 6 Ordner, 9053 S. - ISBN 978-3-503-05843-3

Die Prüfung und Beurteilung von Sachverhalten im Bereich des Immissionsschutzes erfolgt unter vielfältigen rechtlichen Gesichtspunkten. Leider sind die dafür relevanten Informationen meist auf verschiedene Quellen verstreut. Das Handbuch bietet eine verlässliche Zusammenstellung und damit die Grundlage für zeitsparende, effektive und rechtlich fehlerfreie Arbeit. Es gibt zuverlässig Auskunft zu allen immissionsschutzrechtlich relevanten Themen, zum Beispiel Genehmigung, Änderung oder Betrieb von Anlagen, Rechte und Pflichten von Immissionsschutzbeauftragten und Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen in der Raum- und Stadtplanung. In den aktuellen Lieferungen wurden unter anderem folgende Vorschriften des Bundes aufgenommen: Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Ebenso aufgenommen wurde die Neufassung der Kälte-Klima-Richtlinie. Bei den Vorschriften der Länder sind unter anderem folgende Änderungen hinzugekommen: die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die Änderung der Landesplanungsgesetzes der Länder Hessen und Baden-Württemberg. Ebenso enthalten ist die neue Förderrichtlinie Energie und Klima für das Land Sachsen.