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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80272

Plädoyer für eine inklusive Ladeinfrastruktur: Auch Menschen im Rollstuhl möchten ihr Elektroauto laden

Autoren D. Everding
A. Hung
Sachgebiete 5.10 Entwurf und Trassierung
6.10 Energieverbrauch

Planerin (2024) Nr. 1, S. 39-40, 2 B, zahlr. Q

In Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird flächendeckend eine neue Infrastruktur aufgebaut, eine Ladeinfrastruktur für den Umstieg zur Elektromobilität. Diese Infrastruktur wird das Tankstellennetz zur Treibstoffversorgung von Fahrzeugen in recht kurzer Zeit zu einem großen Teil ersetzen. Gemäß einer aktuell beschlossenen Verordnung der Europäischen Union müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass alle 60 km an den wichtigsten Autobahnen Ladestationen für Elektrofahrzeuge angeboten werden. Parallel sollen auch Tankmöglichkeiten mit Wasserstoff und mit alternativen Treibstoffen entstehen. Ziel der Bundesregierung sind eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland bis zum Jahr 2030. Den Hintergrund dieser großangelegten staatlichen Initiative bilden die Klimaschutzziele, die auch im Sektor Mobilität durch die Verwendung erneuerbarer Energien erreicht werden sollen. Die in Aufbau befindliche Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge setzt sich bisher aus drei Arten von Ladeeinrichtungen zusammen: Wallboxen in der privaten Garage, am eigenen Haus oder in Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern sowie Ladesäulen auf privaten Grundstücken (Wohnen und Gewerbe), öffentlich zugängliche Ladesäulen mit einer Leistung von 11 bis 22 Kilowatt und öffentlich zugängliche Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 bis 300 Kilowatt. Bei den beiden öffentlich zugänglichen Arten von Ladestationen ist der Benutzerkreis offen, alle müssen dort laden können. Diesem Ziel dient unter anderem die Normierung der Steckersysteme. Nimmt man die bereits realisierten Einrichtungen näher in Augenschein, lässt sich leider feststellen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in erheblichem Anteil von einer Nutzung ausgeschlossen sind, weil die Bauherren und Hersteller der Ladestationen nicht berücksichtigen, dass auch Menschen im Rollstuhl, kleinwüchsige Menschen oder Personen mit anderen Bewegungseinschränkungen durch Umbauten von Autos durchaus in der Lage sind, ihre Mobilität autofahrend umzusetzen.