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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79525

Emissionsminderung der Neufahrzeuge nach Euro 5, 6 und 7 versus Flotten-Überwachung auf Hochemittenten

Autoren H. Koch-Gröber
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
0.3 Tagungen, Ausstellungen

Kolloquium Luftqualität an Straßen 2023, 19. und 20. April 2023, Bergisch Gladbach. Köln: FGSV Verlag, 2023 (FGSV 002/137) S. 8-25, 2 B, zahlr. Q

Die Gesetzgebung zu den Abgasnormen Euro 5 und 6 (vor RDE mit Euro 6d) brachte durch die Einführung von DPF einen großen Fortschritt für die Luftqualität. Jedoch wurde eine nominelle Emissionsminderung an NOx festgelegt, ohne dass "normale Betriebsbedingungen" umsetzbar definiert wurden. Durch den Interpretationsspielraum bei "Abschalteinrichtungen" und falscher Priorisierung seitens der Hersteller blieben NOx-Emissionen der Diesel-Pkw ein Jahrzehnt lang erheblich erhöht, ebenso die PN-Emissionen bei Benzinern. Der Entwurf einer Euro 7 fokussiert zu stark auf einer minimierten Emission in nur selten auftretenden Betriebsweisen, die einen weit überproportionalen Aufwand bedeuten würden. Für die Luftqualität wäre es deutlich förderlicher, die Emissionen der Bestandsflotte zu vermindern, welche durch einen kleinen Anteil an Hochemittenten dominiert werden. Ein substanzieller Beitrag der Hersteller dazu wäre für vertretbare Zugeständnisse bei der Einführung der Euro 7 zielführend.