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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80236

Die Etablierung von Mobility Sharing-Angeboten

Autoren V. Blees
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.2 Verkehrssystem-Management
0.3 Tagungen, Ausstellungen

Infrastrukturrecht 20 (2023) Nr. 12, S. 272-276, 2 B, 6 Q

Unter dem Oberbegriff Mobility Sharing sind in den letzten Jahren verschiedene Mobilitätsangebote auf den Markt gekommen, die es erlauben, spontan Fahrzeuge zu nutzen, ohne sie zu besitzen, zum Beispiel Carsharing, Bikesharing oder E-Tretroller-Sharing. Mobility Sharing kann zusammen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad und Zufußgehen in vielen Situationen eine probate Alternative zur Nutzung eines eigenen Pkw bilden. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation sowie die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen verschiedener Sharing-Angebote mit Blick auf ihre Etablierung als Teil eines nachhaltigeren Verkehrssystems. Er fußt auf einem Vortrag bei den 12. Speyerer Kommunaltagen am 12.10.2023. In den Verkehrswissenschaften hat sich bisher noch keine einheitliche Definition von Mobility Sharing etabliert. Als Arbeitsdefinition wird dem Beitrag ein Verständnis von Mobility Sharing als "Nutzung von Mobilitäts-Ressourcen durch beliebige verschiedene Personen nacheinander oder gleichzeitig" zugrunde gelegt. Unter Mobilitäts-Ressourcen sind dabei in erster Linie Fahrzeuge wie Pkw oder Fahrräder zu verstehen, aber auch Infrastrukturen wie Parkplätze können darunterfallen. Zur klareren Einordnung in das gesamte Verkehrssystem erscheinen über die Arbeitsdefinition hinaus Abgrenzungen von Mobility Sharing gegenüber anderen Verkehrsangeboten sinnvoll.