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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80219

Bodenindikatoren im öffentlichen Raum: DIN 32984 (Stand: April 2023)

Autoren
Sachgebiete 0.5 Patentwesen
5.10 Entwurf und Trassierung

Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2023, 71 S., 39 B, 2 T, 30 Q (Hrsg.: DIN, Deutsches Institut für Normung, Normenausschuss Medizin / Normenausschuss Bauwesen

Blinde und sehbehinderte Menschen sind, bedingt durch das fehlende oder eingeschränkte Sehvermögen, Orientierungsproblemen und damit verbundenen Gefährdungen ausgesetzt. Sie sind in Verkehrsräumen mit Gefahrenstellen, fehlenden oder weit entfernten Raumbegrenzungen, hohem Geräuschpegel oder nur optischen Orientierungshinweisen am Wegesrand ohne Orientierungssysteme hilflos und von einer selbstständigen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgeschlossen. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen für ihre Wegefindung alle taktilen, visuellen und akustischen Informationen, die ihnen aus der natürlichen und gebauten Umwelt zugänglich sind. Diese Informationen sind jedoch nicht immer zuverlässig oder ausreichend erkennbar. Ziel des Dokuments ist es, durch die Schaffung lückenloser Wegeketten eine Verbesserung der Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen zu erreichen. Das Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 063-06-04 AA "Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte" im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) erarbeitet und ersetzt die Ausgabe 2020:12. Gegenüber der DIN 32984:2020-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Der Text unter allen Bildern, wenn vorhanden, wurde verdeutlicht; Bild 5 wurde ersetzt; im Unterabschnitt 5.3.2.2 wurden im 4. Absatz die Anforderungen an das Speerfeld präzisiert; Bild 12 a) und Bild 12 b) wurden ersetzt sowie die Legende angepasst; im Unterabschnitt 5.3.3 wurde im letzten Absatz die Beschreibung des schmalen Aufmerksamkeitsfelds konkretisiert durch Erläuterung der angegebenen Maße: (90 cm tief in Gehwegrichtung, mindestens 30 cm breit quer zur inneren Leitlinie); Bild 14 a) und Bild 14 b) wurden ersetzt; Bild 15 a) und Bild 15 b) wurden ersetzt sowie die Legende angepasst; Bild 16 b) wurde ersetzt; Bild 17 wurde zwecks Korrektur der Bemaßung ersetzt; der Wert für den Radweg in der Teilbildunterschrift zu Bild 19 c) wurde an den Text in 5.3.7 auf > 2,50 m angepasst; in der Legende zu Bild 33 wurde die fehlende Erläuterung der Positionsnummer 4 ergänzt und es gab eine Anpassung an die aktuell geltenden Gestaltungsregeln.