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Anforderung an das Bettungs- und Fugenmaterial für Pflasterdecken bei statischer und dynamischer Verkehrsbeanspruchung
6.078
IDN 707145
Forschungsstelle Ruhr-Universität Bochum, Institut für Straßenwesen und Eisenbahnbau (Prof. Dr.-Ing. K. Krass)
Bearbeiter Krass, K.
Görener, E.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Stand Abschluss: Mai 2005

Das Fugenmaterial gewährleistet den Verbund zwischen den Steinen und leitet auftretende horizontale Beanspruchungen weiter. Für diese Aufgabe ist eine kontinuierliche Fugenfüllung unumgänglich. Um dieses zu gewährleisten, muss die Filterstabilität zwischen Bettungs- und Fugenmaterial eingehalten werden, um ein Abwandern des Fugenmaterials in die Bettung zu vermeiden. Das Ziel dieser Forschungsarbeit war es, die bestehenden Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren und zu ergänzen. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die kombinierte Belastung aus Beregnung und Vibration gelegt, da vermutet wurde, dass erst diese eine merkliche Abwanderung des Fugenmaterials in die Bettung bewirkt. Hierzu wurden zwei Versuchsapparaturen konstruiert. Im Zuge der Untersuchungen hat sich gezeigt, dass erst eine kombinierte Belastung aus Beregnung und Vibration diese merkliche Abwanderung begünstigt. Weiterhin konnten Zusammenhänge zwischen Filterstabilität und Korngrößenverteilung der Bettungs- und Fugenmaterialien erkannt werden. Anhand dieser Untersuchungsergebnisse wurden Vorschläge zur Verbesserung der Filterstabilität gemacht. Ferner konnte ein Vorschlag für einen Laborversuch, basierend auf den verwendeten Untersuchungseinrichtungen, formuliert werden, durch das ein Vergleich zwischen Fugenmaterialien unterschiedlicher Zusammensetzung ermöglicht werden kann.

Veröffentlichung Krass, K.; Görener, E.: Anforderungen an das Bettungs- und Fugenmaterial für Pflasterdecken bei statischer und dynamischer Verkehrsbeanspruchung. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2006, 96 S. (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 934)