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Grundsätzliche Kriterien zur Auswahl griffigkeitsverbessernder Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt | |
FGSV 5/00 | |
IDN 0 | |
Forschungsstelle |
Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Straßenwesen mit Versuchsanstalt (Prof. Dr.-Ing. J.S. Bald) |
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Bearbeiter |
Stöckert, U. Wolf, T. |
Auftraggeber |
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln |
Stand | Abschluss: April 2002 |
Die FGSV hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem griffigkeitsverbessernde Maßnahmen aufgeführt und Einsatzmöglichkeiten beschrieben werden. Eine Differenzierung der einzelnen Verfahren hinsichtlich verschiedener Einsatzkriterien ( Wirksamkeit, Nebeneffekte etc.) war nur bedingt möglich. Vor diesem Hintergrund wurde die vorliegende Forschungsarbeit durchgeführt. Anhand von Erfahrungen und Berichten der Straßenbauverwaltung, ausführenden Firmen und bereits abgeschlossenen Forschungsarbeiten zur Thematik Straßeninstandsetzung wurden für jedes Verfahren gemäß "Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen" die Einsatzkriterien Fahrbahnzustand, Fahrbahngeometrie, Ausführungszeitpunkt, Wirksamkeit und Nebeneffekte erörtert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass für jede Baumaßnahme die Überprüfung aller Randparameter und darauf aufbauend die gezielte Auswahl eines Verfahrens erforderlich ist. Kein Verfahren ist unabhängig von der Ursache der mangelhaften Griffigkeit grundsätzlich geeignet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass auftragende Verfahren wie OB, DSK und DSH hinsichtlich des Erscheinungsbildes der Fahrbahnoberfläche und der Ursache der unzureichenden Griffigkeit sehr vielseitig einsetzbar sind. Zusätzlich auftretende Schadensmerkmale wie Verformungen oder Substanzmängel können teilweise mit behoben werden. Ihr Einsatz stellt bei fachgerechter Ausführung eine dauerhafte Verbesserung der Griffigkeit dar. Abtragende Verfahren wie das Feinfräsen, Meißelverfahren, Kugelstrahlverfahren oder Wasserhochdruckverfahren sind in ihrer Wirkung in Abhängigkeit vom Erscheinungsbild und der auftretenden Verkehrsbelastung auf 6 bis 12 Monate beschränkt. In Einzelfällen ist auch eine Wirkung darüber hinaus möglich. In einer Schlussfolgerung für die Praxis werden die Einsatzkriterien für alle untersuchten Verfahren tabellarisch zusammengefasst. Sie erleichtern die Auswahl des geeigneten Verfahrens, abhängig von der Schadensursache. |
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Veröffentlichung |