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Richtlinie zur Erhaltungsplanung an Brücken- und Ingenieurbauten | |
15.382 | |
IDN 0 | |
Forschungsstelle |
Heller Ingenieurgesellschaft mbH, Darmstadt |
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Bearbeiter |
Stadler, A. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn |
Stand | Abschluss: Juni 2005 |
Um auch zukünftig den Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Qualität der Verkehrswege einschließlich der Ingenieurbauwerke, wie Brücken, Tunnel, Lärmschutzeinrichtungen und Stützwände zu sichern, ist es aufgrund der ständig wachsenden Verkehrsbeanspruchungen, welche insbesondere durch die zunehmenden Belastungen durch den Schwerverkehr sowie durch die ungünstig werdende Altersstruktur verursacht werden, erforderlich, die Erhaltung zu systematisieren. Einer technisch und wirtschaftlich optimierten Erhaltungsplanung und einem bedarfsorientierten Mitteleinsatz kommt dabei eine verstärkte Bedeutung zu. Um bei der Erhaltungsplanung eine systematische und einheitliche Vorgehensweise zu erreichen, wurde durch das BMVBW die Erstellung einer Richtlinie zur Erhaltungsplanung an Brücken- und Ingenieurbauwerken (RPE-ING) beauftragt. Darin sollten die wesentlichen Arbeitsschritte einer effizienten und systematischen Bauwerkerserhaltung beschrieben werden. Die RPE-ING gliedert sich in einen kurzen Haupttext, in dem die Vorgehensweise in Grundzügen beschrieben ist, und einen umfangreichen Anlagenteil mit Tabellenwerken und Beispielrechnungen. Die RPE-ING bildet die Vorgehensweise des in Zusammenarbeit von Bund und Ländern entwickelten Bauwerks-Management-Systems (BMS) nach und beschreibt die wesentlichsten Arbeitsschritte zur systematischen Erhaltungsplanung an Ingenieurbauwerken, die mit der Unterstützung des BMS abgewickelt werden sollen. Die RPE-ING systematisiert und vereinheitlicht die Erhaltungsplanung. Sie dient der Erhaltung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Ingenieurbauwerke unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie der Leistungsfähigkeit der Straße. Die Regelungen der RPE-ING gelten in erster Linie für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Bauwerken der Bundesfernstraßen. Sie können sinngemäß auch für die Erhaltungsplanung anderer Straßenklassen angewendet werden. |
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Veröffentlichung |