| 1501 151 | |
| Anforderungen, die an Nachweise, Versuche und Zeichnungen von Fahrbahnübergangskonstruktionen zu stellen sind, die einer Regelprüfung unterworfen werden | |
| 15.200 | |
| IDN 704564 | |
| Forschungsstelle |
Ingenieurgemeinschaft Ruhrberg, Beratende Ingenieure, Hagen |
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| Bearbeiter |
Ruhrberg, R. Krebs, A. Schmiedel, U. |
| Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
| Stand | Abschluss: April 1994 |
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Um den Qualitätsstandard der verschiedenen Fabrikate wasserundurchlässiger Fahrbahnübergänge auf ein gleichmäßiges Niveau zu heben und Regeln zu schaffen, nach denen Versuche in das Nachweisverfahren einzuarbeiten sind, wurden Technische Liefer- und Prüfvorschriften für wasserundurchlässige Fahrbahnübergänge erstellt. Die neu aufgestellten Liefer- und Prüfvorschriften bauen auf folgenden technischen Baubestimmungen auf: a) DIN 1072 -Straßen- und Wegbrücken, Lastannahmen, Ausg. Dez. 1985; b) ZTV-K 88 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kunstbauten, Ausg. 1989, Ziffer 9.3; c) Richtzeichnung Übe 1, Fassung Januar 1991. Das Ergebnis der Arbeiten sind die vom Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 2/1993 eingeführten "Technischen Liefer- und Prüfvorschriften für wasserundurchlässige Fahrbahnübergänge von Straßen- und Wegbrücken", Ausg. 1992 ( TL/TP-FÜ 92) sowie das als Anlage beigefügte Überwachungsvertragsmuster. |
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| Veröffentlichung | |