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Vergleichsstatik von Stahlbrücken nach EC 3, Teil 2 | |
15.283 | |
IDN 706782 | |
Forschungsstelle |
Schüßler-Plan, Ingenieurgesellschaft für Bau- und Verkehrswegeplanung mbH, Berlin |
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Bearbeiter | |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: September 1998 |
Zur Vorbereitung der Einführung der europäischen Stahlbaubrückennorm "EC 3-2" wurde eine Vergleichsrechnung an einer Brücke mit orthotroper Fahrbahnplatte durchgeführt. Damit sollten eventuelle Defizite und Unklarheiten in dieser Vorschrift identifiziert und Vorschläge zu deren Behebung gemacht werden (DIN V ENV 1991-3, DIN V ENV 1991-2). Zunächst wurden die Belastungsannahmen untersucht. Bei den Berechnungen wurden die Lasten ohne nationale Anpassungsfaktoren eingesetzt. Die Verkehrslasten des EC`s liegen in Quantität und Qualität deutlich über dem bisherigen Lastniveau der in DIN 1072 formulierten Verkehrslasten. Bei der Belastung durch Wind als Haupteinwirkung ist unbedingt eine nationale Anpassung des vorgeschlagenen Wertes für den horizontalen Winddruck notwendig. Um eine Bemessung des Tragwerkes vornehmen zu können, die den Grundsätzen der ENV 1991-1 entspricht, ist die Kombination der verschiedenen auftretenden Lasten gemäß Anhang C der ENV 1991-3 notwendig. Durch die höhere aufgebrachte Belastung und die größere Lastkonzentration ist die Beanspruchung der untersuchten Bauteile entsprechend höher. Am Gesamttragwerk kommen alle Lastkomponenten der Modelle zur Wirkung, die Beanspruchungen liegen hier beispielsweise ca. 15% über denen nach DIN. Im EC 3-2 sind die Ergänzungen zu den Regelungen des EC 3-1 enthalten. Die Nutzung plastischer Tragreserven ist für außergewöhnliche Bemessungssituationen zulässig. Bei den Nachweisen zur Gebrauchstauglichkeit nach EC 3-2 wird die Begrenzung der Spannungen aus Biegung und Schub auf die Fließbedingung gefordert. Dieser Nachweis wird für die normale Bemessungssituation und bei Berücksichtigung der verschiedenen Teilsicherheitsbeiwerte auch beim Nachweis der Tragfähigkeit gefordert. Bei Erfüllung des Tragfähigkeitsnachweises ist auch die geringere Forderung des Gebrauchstauglichkeitsnachweises erbracht. Der Material-Teilsicherheitsbeiwert des EC 3-2 für Tragfähigkeitsnachweise, bei denen lokales oder globales Beulen nicht maßgebend ist, beträgt nur 1,0 gegenüber 1, 1 nach EC 3-1. Anpassungen der Teilsicherheitsbeiwerte müssen im Zusammenhang mit den Änderungen der Lastfaktoren der anderen Vorschriften erfolgen. Zur Untersuchung der Tragfähigkeit kommen für den Brückenbau unter Berücksichtigung einer normalen Bemessungssituation und der Gebrauchstauglichkeitsanforderungen nur die Querschnittsklassen 3 und 4 in Frage. Die Formulierung dieser Nachweise ist dadurch grundlegend anders als bei den Nachweisen nach DIN, die getrennt als Tragfähigkeits- und Stabilitätsnachweis geführt werden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Normen sind die Quantität und Qualität der Belastungsmodelle, die Sicherheitskonzepte und teilweise die Formulierungen der Nachweise, insbesondere der Stabilitätsnachweise. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Aussagen der Fassung 09-97 des EC 3-2 eindeutig und verständlich sind und den aktuell gesicherten Erkenntnisstand dieser Bautechnik wiedergeben. |
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Veröffentlichung |