1502 136 | |
Untersuchung der Schadensursachen an Fahrbahnplatten des D- Festbrückengerätes | |
15.266 | |
IDN 704981 | |
Forschungsstelle |
RWTH Aachen, Lehrstuhl für Stahlbau (Prof. Dr.-Ing. G. Sedlacek) |
---|---|
Bearbeiter |
Sedlacek, G. Paschek, M. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: November 1996 |
Im Zuge der Bundesautobahn A9 sind seit 1992 zwei D-Brücken als Behelfsbrücken im Einsatz. Vom Anfang bis Ende 1995 waren diese D-Brücken mit Fahrbahnplatten vom Typ 98 ausgestattet, an denen anlässlich einer Brückenprüfung in 8 Fahrbahnplatten Risse im Fahrbahnblech und an den Stegen des Querträgers entdeckt wurden. Die Ergebnisse der Rissuntersuchungen ergaben, dass die Risse sich in dem Fahrbahnblech über dem Wurzeleinbrand der Halsnähte, im Bereich der Trapezrippeninnenseite befinden. Die Sanierung der Risse durch eine "Auftragsschweißung" war nicht erfolgreich. Die Deckblechrisse springen an den Anschlusspunkten zu den Querträgerstegen zunächst entweder in die Wurzel oder in die Flanke der Kehlnähte zwischen Rippenwand und Querträgersteg, um von dort aus weiter nach unten zu wachsen. Anhand der aufgebrachten Fahrbahnmarkierung konnte eindeutig festgestellt werden, daß sich alle Risse in der breiteren Fahrspur befinden (Lkw-Spur). Die chemischen Analysen und die metallographischen Untersuchungen an 14 Proben der Fahrbahnplatten führen zu dem Schluß, daß die Kombination der niedrigen Stahlgütenqualität und die ungenügende Fertigung, die Risse verursacht haben. Die durchgeführten Stabwerks- und Finite Elemente Berechnungen zeigen, dass die Verbindungsnähte zwischen Deckblech und Längsrippe bei den Fahrbahnplatten der D-Brücke hoch beansprucht sind. Zur Sanierung und Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Fahrbahnplatten sind generell zwei verschiedene Wege möglich, die Sanierung der Platten, bzw. Wiederherstellung der Tragfähigkeit oder die Verstärkung der Platten derart, dass eine Redundanz gegeben ist. Zur Wahl der Stahlsorte gibt die DIN 18 800 Teil 1 Anhang A besondere Regeln, da die Anforderungen in der EN 10 025 hier nicht ausreichend sind. Die erforderliche Verfahrensprüfung und die generell regelmäßig anzufertigenden Arbeitsproben müssen eine dauerhafte Qualität nachweisen. Die vorhandenen unverstärkten Platten sind aus statischen Tragfähigkeitsgründen für die Brückenklasse 45 einsetzbar. Die Fahrbahnplatten, bei denen Risse im Querträgersteg vorhanden sind, sollten sofort ausgetauscht werden und nicht wieder eingesetzt werden. Die unverstärkten Platten sollten nicht in Strecken mit hoher Beanspruchung eingesetzt werden, für den Einsatz in solchen Strecken der Brückenklasse 45 sind Sanierungs- und Verstärkungsmaßnahmen vorzusehen. Aufgrund der erhöhten Blechdicken (Deckblech 12 mm, Trapezrippen 6 mm,Querträgersteg 14 mm) haben die neuen Platten die Tragfähigkeit für Brückenklasse 60/30. |
|
Veröffentlichung |