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Eurocode 4, Teil 2 - Verbundbrücken: "Erarbeitung von Regelungen für die Schnittgrößenermittlung von durchlaufenden Verbundbrücken mit vollwandigen Hauptträgern"
15.240
IDN 706755
Forschungsstelle Bergische Universität (GH) Wuppertal
Bearbeiter Piel, W.
Faßbender, A.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Mai 1998

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden die im Eurocode 4, Teil 2, Verbundbrücken, enthaltenen Regelungen zur Berücksichtigung der Einflüsse aus dem Kriechen und Schwinden des Betons mit Hilfe genauerer Berechnungen überprüft. Die durchgeführten Untersuchungen zeigen, daß die Kriechbeiwerte sehr stark vom Belastungsalter abhängen. Beim Schwinden des Betons wird bei der derzeitigen Regelung im Eurocode 4-2 ein zeitlich affiner Verlauf zum Kriechen angenommen. Diese Annahme führt bei Ansatz der Kriech- und Schwindfunktionen nach Eurocode 2 zu einer auf der unsicheren Seite liegenden Ermittlung der Beanspruchungen aus dem Schwinden. Auf der Grundlage von Vergleichsberechnungen wurde ein Vorschlag für modifizierte Kriechbeiwerte Psi(Index L) erarbeitet. Ein weiter Teil des Forschungsvorhabens befaßt sich mit der Behandlung der Beanspruchungen aus planmäßig eingeprägten Deformationen. Die Untersuchungen zeigen, daß die im Eurocode 4, Teil 2 enthaltene Regelung, ständige Einwirkungen und planmäßig eingeprägte Deformationen als getrennte Einwirkungen mit unterschiedlichen Teilsicherheitsbeiwerten zu behandeln, aus sicherheitstheoretischer Sicht angezeigt ist. Für Verbundbrücken können daher ständige Einwirkungen und planmäßig eingeprägte Deformationen nicht wie im Eurocode 3, Teil 2 zusammengefaßt und als eine ständige Einwirkung behandelt werden. Bei Verbundträgern können die Beanspruchungen aus dem Schwinden nur mit relativ großer Ungenauigkeit ermittelt werden. Die Vergleichsrechnungen verdeutlichen, daß die im Eurocode 4, Teil 2 enthaltenen Teilsicherheitsbeiwerte für die sekundären Beanspruchungen aus dem Schwinden entsprechend Tabelle 13 modifiziert werden sollten. Die für die Wasserbrücke Bodenwerder durchgeführte Vergleichsberechnung hat ergaben, daß mit der derzeitigen Fassung des Eurocode 4, Teil 2 in zusammenhang mit den Teilen 2 der Euocodes 2 und 3 eine widerspruchsfreie Bemessung von durchlaufenden Verbundbrücken sichergestellt ist. Es ist seit längerer Zeit bekannt, daß nach den Verbundträgerrichtlinien bei plastischer Bemessung in den Feldbereichen eine zu kleine Dübelanzahl ermittelt wird. Mit den im EC4 Teil 2 enthaltenen Nachweisverfahren ergibt sich in den Feldbereichen eine deutlich höhere Anzahl von erforderlichen Dübel. Die Vergleichsrechnungen haben ferner ergeben, daß der Nachweis der Ermüdung nur in Ausnahmefällen maßgebend wird. Kritisch zu beurteilen sind die bereiche der Momentennullpunkte, wenn an diesen Stellen Konstruktionsdetails mit hoher Kerbwirkung vorhanden sind.

Veröffentlichung