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Einfluss der Eigenschaften grober Gesteinskörnungen auf die Oberflächendauerhaftigkeit von Waschbetonoberflächen | |
8.195 | |
IDN 708293 | |
Forschungsstelle |
Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung (Prof. Dr.-Ing. C. Gehlen) |
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Bearbeiter |
Gehlen, C. Spengler, A. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn |
Stand | Abschluss: Juli 2012 |
Ziel des Forschungsvorhabens war es, den Einfluss der Eigenschaften der groben Gesteinskörnung, insbesondere der Kennwerte Bruchflächigkeit, Kornform und Polierwert, auf die Dauerhaftigkeit der Oberflächeneigenschaften von Waschbetonoberflächen zu untersuchen. Zur Gewährleistung dauerhaft guter Oberflächeneigenschaften soll entsprechend dem ARS Nr. 14/2006 die grobe Gesteinskörnung aus gebrochenem Festgestein mit hohem Widerstand gegen Polieren (PSV(Index 53)) und einer Bruchflächigkeit C(Index 100/0) bestehen. Die Ergebnisse zeigen, dass es durchaus möglich ist, Waschbetonoberflächen mit einem Kiessplitt der Bruchflächigkeit C(Index 90/1) und sogar C(Index 90/3) herzustellen. Die Polieruntersuchungen deuten darauf hin, dass Kiessplitt mit einem gemessenen PSV von 50 einen zu geringen Widerstand gegen Polieren hat, der PSV von 51 aber evtl. möglich wäre. Die Kategorie PSV(Index 51) wäre ökologisch und ökonomisch von Nutzen. Eine Änderung der Anforderungen an die Kornform von derzeit SI(Index 15) ist nicht zielführend. Letztendlich scheint die gesamte Kornformverteilung maßgebend zu sein. Weiterhin sollte die Bindemittelleimzusammensetzung gezielt auf die Gesteinskörnung abgestimmt werden. Bei Ausfallkörnung könnte es sinnvoll sein, einen definierten Masseanteil bei den Durchgängen durch das 4-mm-Sieb und das 5-mm-Sieb zu fordern. Auf diese Weise könnte die Frischbetonkonsistenz und die Verarbeitbarkeit gezielt eingestellt und somit die Ausbildung der Waschbetonoberfläche gesteuert werden. |
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Veröffentlichung | <p>Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 95, 2014</p> |