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050304 567
Eigentums- und Nutzungsrechte im öffentlichen Verkehr
70.825/08
IDN 0
Forschungsstelle Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms), Frankfurt a. M.
Bearbeiter Blanckmeister, C.
Roß, J.
Nachbar, R.
Thiesing, G.
Gennaro, M. F.
Kabot, C.
Muljana, M.
Zietz, A.
Pilz, A.
Hinrichs, M. A.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn
Stand Abschluss November 2010

Ziel des Projekts ist es, eine Klärung hinsichtlich der Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte an Verkehrsdaten über den Verlauf ihrer Erzeugung, Weitergabe und Verarbeitung herbeizuführen, um die hier bestehenden Barrieren für eine Entwicklung des Markts von ÖV-Informationsdienstleistungen zu überwinden. Die rechtlichen Unklarheiten, die heute noch der Entstehung von übergreifenden Auskunftssystemen im Wege stehen, sollen soweit wie möglich beseitigt werden. Es wurden u.a. zwei fragebogengestützte Befragungen durchgeführt, die aktuelle Rechtslage recherchiert und überlassene Verträge und Dokumente ausgewertet. Auf Basis der rechtlichen Situation, der Datenklassifizierung, des Rollenmodells und des Wertschöpfungsprozesses sind Musterregelungen und Checklisten erarbeitet worden. Diese unterscheiden grundsätzlich in Überlassungsverträgen von Daten ohne Sonderrechtsschutz und Lizenzverträgen. Sie sind nach dem Baukasten-Prinzip gestaltet, sodass sie eine praxisnahe Hilfe für die Erstellung passgenauer Verträge darstellen. Es zeigt sich, dass im Datenaustausch in den meisten Fällen kein Rechtsschutz für die Daten gegeben bzw. dieser nicht eindeutig feststellbar ist. Für den Auftraggeber werden insbesondere gesetzgeberische Initiativen bzgl. des AEG und PbefG empfohlen. Darüber hinaus könnten im Rahmen von Forschungsprojekten z.B. die Interpretation der wesentlichen Investitionen oder der notwendigen Schöpfungshöhe im Rahmen von ÖV-Daten untersucht, oder standardisierte Workflows für den Datenaustausch entwickelt werden. Für Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Serviceunternehmen wird empfohlen, die entwickelten Checklisten anzuwenden und ihre Datenüberlassungsverträge entsprechend zu gestalten. Für beauftragte Serviceunternehmen ist dabei die Besonderheit zu beachten, dass die wesentliche Investition i.d.R. bei einem anderen Akteur (dem Auftraggeber) liegt.

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