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0503 398
Tarifliche Sonderangebote und Mengenrabatte in Verkehrsverbünden. Teil A: Diagnose und Folgerungen, Teil B: Einzelergebnisse und Analysen
70.415/93
IDN 706261
Forschungsstelle infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Bonn
Bearbeiter Hartenstein, W.
Follmer, R.
Brüchle, A.
Schulz-Heising, J.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Februar 1994

Gegenstand der Untersuchung sind Sondertarife, die in Kooperation mit Dritten (Firmen, Studentenvertretungen,Veranstaltern) angeboten werden und preisliche Vergünstigungen gegenüber dem Regeltarif aufweisen (Mengenrabatt). Die Untersuchung liefert einen systematischen Überblick über die Tarifangebote in allen westdeutschen Verkehrsverbünden und analysiert aufgrund von Fallstudien die Auswirkungen dieser Angebote auf das Verkehrsaufkommen und auf die Ertragslage der Verkehrsunternehmen. Alle drei untersuchten Sonderangebote erhalten tragfähige Ansätze zu einer zielgruppenorientierten Marktstrategie. Die Chancen zur Gewinnung neuer Kundenpotentiale sollten genutzt werden, mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten und Bewertungskriterien: Mit dem Job-Ticket werden frühere Autofahrer zur ÖPNV-Nutzung insbesondere dann veranlasst, wenn neben dem niedrigen Preis durch Parkraumbewirtschaftung und innerbetriebliche Mobilisierung Anreize zum Umsteigen geschaffen werden. Beim Semester-Ticket handelt es sich letztlich um eine Nahverkehrsabgabe bei Studenten. Sie ist vor allem an Hochschulorten mit niedrigen ÖPNV-Nutzerquoten durchzusetzen. Der wesentliche Nutzen des Kombi-Tickets liegt im verbesserten Zugang zu ferner stehenden Kundengruppen und einer Imageverbesserung für den Verkehrsanbieter. Die in der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse führen u.a. zu folgenden Empfehlungen: Die Preise sollten anhand eines möglichst einfachen und einheitlichen Verfahrens festgelegt werden. Beim Job-Ticket sollte für alle Beschäftigten einer Firma der gleiche, für das Gesamtnetz gültige Tarif gelten. Innerhalb eines Verbundes kann der Preis nach Standortgunst zwischen Firmen differenziert werden. Die Wirtschaftlichkeit von Sondertarifen sollte mit Hilfe eines Monitoring-Systems regelmäßig überprüft werden werden, in dem auch betriebliche Aufwendungen und Ersparnisse erfasst sind. Alle Vereinbarungen sollten eindeutige Kriterien für eine Anpassung der vereinfachten Tarife enthalten.

Veröffentlichung