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Einsatzkriterien und Gestaltungshinweise für außerörtliche Einmündungen und Kreuzungen | |
2.373 | |
IDN 0 | |
Forschungsstelle |
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen (ISE) (Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. R. Roos) DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen |
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Bearbeiter |
Zimmermann, M. Kathmann, T. Köhler, B. Hermes, T. Auer, C. Machnik, C. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn |
Stand | Abschluss: September 2020 |
Das Ziel des Forschungsprojekts war es, für Einmündungen und Kreuzungen im Zuge von einbahnig zweistreifigen Landstraßen konkrete Empfehlungen für die Gestaltung von Knotenpunktelementen und den Einsatz der unterschiedlichen Betriebsformen zu geben. Insbesondere die Führung der Rechtsabbieger mit beziehungsweise ohne Dreiecksinsel und ein konkreter Prüfwert für die Anlage einer LSA standen dabei im Vordergrund. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen freier Rechtsabbieger und weiterer Knotenpunktrandbedingungen auf die Verkehrssicherheit analysiert. Mit einer Knotenpunktauswahl von 672 Einmündungen und Kreuzungen aus sechs Bundesländern wurde die makroskopische und mikroskopische Unfallanalyse aufgebaut. Hierfür werden mit repräsentativen Kollektiven die Sicherheitswirkungen in Form von Unfallkostenraten (UKR) insgesamt dargestellt, bei einem Teil der Bundesländer werden auch Besonderheiten anhand der dreistelligen Unfalltypen gegenübergestellt. Mit dem Aufbauen eines verallgemeinerten linearen Modells werden die Ergebnisse abgerundet. Auf Basis der Untersuchungen werden Empfehlungen ausgesprochen, wie die Ergebnisse im technischen Regelwerk verankert werden sollten. Außerdem werden diese mit den Kennwerten aus dem Entwurf des HVS (Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit, 2019) verglichen. Die nachfolgenden Empfehlungen für die Knotenpunktgestaltung werden aus der Untersuchung abgeleitet: Unsignalisierte Einmündungen sollen ohne Dreiecksinsel angelegt werden. An Kreuzungen ist die Anlage von Dreiecksinseln im Zusammenhang mit der Vorfahrtregelung "Vorfahrt gewähren" nach der Dreiecksinsel am sichersten. An Knotenpunkten ohne LSA ist die UKR abhängig vom Quotienten aus dem DTV der untergeordneten zu der übergeordneten Zufahrt (ZU/ZÜ). Auch der Prüfwert für die Empfehlung zur Anlage einer LSA wird in Abhängigkeit des Anteils ZU/ZÜ ausgesprochen und unterscheidet sich zwischen Einmündungen und Kreuzungen. Mit der Anlage einer LSA kann die UKR gegenüber der von verkehrszeichengeregelten Knotenpunkten halbiert werden. Die Auswirkung eines fehlenden Linksabbiegerschutzes ist in einem geringeren Umfang erkennbar. Freie Rechtsabbieger bei LSA wirken sich nur an Kreuzungen negativ auf die UKR aus, nicht aber an Einmündungen. |
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Veröffentlichung | Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen, Teil: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 115, 2024 |