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Identifizierung des Verbesserungspotenzials von Motorradschutzhelmen unter Berücksichtigung des Motorradunfallgeschehens
82.550
IDN 0
Forschungsstelle Albert-Ludwig-Universität Freiburg/Breisgau, Institut für Rechtsmedizin (Prof. Dr. med. Drs. h. c. S. Pollak)
Verkehrssicherheitsforschung und Biomechanik
Universität Straßburg, Laboratoire des Sciences de l'Ingénieur, de l'Informatique et de l'Imagerie (M. de Mathelin)
Bearbeiter Schueler, F.
Pollak, S.
Willinger, R.
Bourdet, N.
Deck, C.
Auftraggeber Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Stand Abschluss: Februar 2015

Zielsetzung des Projekts war es, durch eine Analyse von Unfalldaten von MESFz (Motorisierten Einspurfahrzeugen), durch ergänzende computergestützte FEM-Simulationen und durch eine kritische Bewertung der UN-Regelung UN-R 22/05 (vormals ECE-R 22/05) hinsichtlich verletzungsbiomechanischer Inhalte (Versuche und Prüfwerte) Erkenntnisse zu erarbeiten, Handlungsbedarf festzustellen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Überarbeitung der UN-R 22/05 sowie hinsichtlich allgemeiner Maßnahmen zu formulieren. Auf der Grundlage der amtlichen Unfalldaten des Statistischen Bundesamts, Wiesbaden (DESTATIS) erfolgte eine Unfalldatenauswertung im Allgemeinen. Für eine detaillierte Analyse wurden Daten der "German In-Depth Accident Study" (GIDAS) ausgewählt. Bei etwa der Hälfte der im Teilumfang (n = 199) untersuchten Unfälle von MESFz kam es zu Kopfverletzungen, überwiegend bei benutztem Schutzhelm. In 18 % lagen die führenden Verletzungen am Kopf; in 48 % blieb der Kopf unverletzt bei sonstigen schweren bis schwersten und tödlichen Verletzungen am Körper. Etwa 10 % der Aufsassen benutzten ein MESFz ohne beziehungsweise mit absolut ungeeignetem Helm. Eine kritische Bewertung und Alternativvorschläge der derzeitigen Fassung der UN-R 22/05 wurden bezüglich der Punkte Prüfumfang, Prüfausstattung, Prüfdurchführung, Prüfkriterien und einer fälschungssicheren Homologations-Kennzeichnung erarbeitet.

Veröffentlichung