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Barrierefreie Gestaltung von Querungsanlagen an Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen | |
2.406 | |
IDN 709312 | |
Forschungsstelle |
Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA), Köln Fachhochschule Erfurt, Institut Verkehr und Raum (Prof. Dr.-Ing. C. Kühnel) |
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Bearbeiter |
Grossmann, H. Boenke, D. Rebstock, M. Krieger, M. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn |
Stand | Abschluss: September 2023 |
Das Forschungsvorhaben "Barrierefreie Gestaltung von Querungsanlagen an Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen" umfasst zwei Forschungsteile: 1) Entwicklung einer angerampten Querungsanlage als neue Bauform einer barrierefreien Querungsstelle sowie Vergleich und Bewertung barrierefreier Querungsanlagen auf Basis empirischer Untersuchungen und 2) Erarbeitung von Hinweisen zum Einsatz visueller Kontraste im öffentlichen Verkehrsraum unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen der Nutzenden sowie stadtgestalterischer Aspekte. Für den Teil "Querungsanlagen" hat sich unter anderem auf Grundlage von verdeckten Videobeobachtungen im Realverkehr an 23 gemeinsamen oder getrennten Überquerungsstellen ergeben: An getrennten Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe beträgt die Regelbreite der Nullabsenkung bislang 100 cm. Bei dieser Breite wurden häufiger unerwünschte Interaktionen beobachtet, die beispielsweise Menschen mit Rollstuhl oder Rollator bei der Überquerung der Fahrbahn behindern. Beobachtet wurde beispielsweise, dass Umwege notwendig wurden, auf angrenzende Radwege mit Nullabsenkung ausgewichen wurde oder der Überquerungsvorgang frühzeitig – teils noch bei rotem Lichtsignal – gestartet wurde, um pulkführend die Fahrbahn zu überqueren. Die Regelbreite der Nullabsenkung sollte daher zukünftig 200 cm betragen, um Begegnung zu ermöglichen. Die Orientierung und Sicherheit sehgeschädigter Menschen wird über die obligatorischen Bodenindikatoren oder durch taktile und akustische Zusatzeinrichtungen an einer Lichtsignalanlage sichergestellt. Die gemeinsame Überquerungsstelle mit einheitlicher Bordhöhe hat sich bewährt und kann ohne Einschränkungen empfohlen werden, wenn für die Benutzung sowohl von Menschen mit Langstock als auch Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator größere Anstrengungen und Fähigkeiten notwendig sind. Diese Bauform eignet sich insbesondere bei beengten Platzverhältnissen, wenn die differenzierte Bordhöhe nicht regelwerkskonform ausgeführt werden kann. Weiterhin wurden in Abstimmung mit verschiedenen relevanten Akteuren fünf Varianten einer möglichen neuen Bauform einer barrierefreien Querungsanlage errichtet. Im Teil "Visuelle Kontraste" hat sich gezeigt: Ton-in-Ton-Gestaltung ist – insbesondere für sicherheitskritische Situationen – zu vermeiden. Es gilt der Leitsatz: "Jeder Kontrast ist besser als kein Kontrast." Visuelle Barrierefreiheit lässt sich nicht ausschließlich durch die reine Umsetzung von Kontrastwert und Reflexionsgrad gemäß DIN 32975 sicher erreichen. Daher sollte für Stadträume unter Beteiligung von Betroffenen ein durchgängiges Gesamtkonzept entwickelt werden. Grundsätzliche Standards mit Festlegung von Materialien und Farben für die Verkehrsraumgestaltung sind sinnvoll. Praxisgerechte Lösungen sollten möglichst einfach, leicht begreifbar und vor allem wiedererkennbar sein. Der planvolle Einsatz von Farbwechseln kann eine visuelle Leitfunktion unterstützen. Zusammenhängende Funktionsbereiche (zum Beispiel Gehbahn) sollten in einer einheitlichen Farbe ausgeführt werden, beispielsweise sind schachbrettartige Bemusterungen zu vermeiden. Sie erschweren die Orientierung. Der planvolle Einsatz von Farbwechseln kann hingegen hilfreich sein, da eine visuelle Leitfunktion erzeugt werden kann. Bei der Auswahl von Pflaster sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Steine ihre Helligkeit durch Feuchtigkeit möglichst wenig ändern und die Oberflächen schmutzabweisend und leicht zu reinigen sind. |
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Veröffentlichung |