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0609 287
Akustische Wirksamkeit passiver Schallschutzmaßnahmen
2.387
IDN 709359
Forschungsstelle Lärmkontor GmbH, Hamburg
Bearbeiter Hänisch, F.
Heidebrunn, F.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn
Stand Abschluss: September 2018

Seit Inkrafttreten der 24. BlmSchV wird immer wieder diskutiert, ob mit dem Korrektursummand E der erforderliche bauliche Schallschutz gegenüber Verkehrslärm sichergestellt ist. Dazu wurden Emissionsspektren von diversen Kraftfahrzeugen, Deckschichten und Geschwindigkeiten ausgewertet. Daraus ließen sich für typisierte Verkehrssituationen vier Emissionsspektren subsumieren. Darauf basierend erfolgte die Ausbreitungsberechnung unter Verwendung einer Linienquelle nach einem für terzweise Berechnung modifizierten Teilstückverfahren nach DIN ISO 9613-2 sowie nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - (RLS-90). Aus der Untersuchung von 41 Ausbreitungssituationen mit unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten, Abständen und Hindernissen ergaben sich durch Zusammenfassung 83 unterschiedliche Spektren außen an der Fassade und aus Kombination dieser Spektren mit 1 043 Fenstern 86 569 Spektren im Innenraum. Diese Innenpegel hinter einem geschlossenen Fenster weisen eine andere spektrale Zusammensetzung auf als die Außenpegel vor dem Fenster. Dies führt zu einer Differenz zwischen dem A-bewerteten Innenpegel, der sich bei einzahliger Berechnung aus A-bewertetem Außenpegel und Schalldämm-Maß R(index w) des Fensters gegenüber einer spektralen Berechnung in Terzen ergibt. Der spektral berechnete Innenraumpegel ist genauer. Der Korrektursummand E der 24. BlmSchV gleicht den Fehler der A-bewerteten Berechnung aus. Die sich daraus ergebenden Korrektursummanden E liegen über alle Situationen pauschalisiert um 3 dB über den Werten in Tabelle zwei der 24. BlmSchV. Die Definition "Straßen im Außerortsbereich" ist in "Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 70 km/h ohne offenporigen Asphalt" umzubenennen und von "allen übrigen Straßen" (statt "innerstädtischen Straßen") zu unterschieden. Alternativ lässt sich ein hinreichender Schallschutz erreichen, wenn bei der Berechnung der Spektrum-Anpassungswert C(index tr, 50-3150) mit einbezogen wird. In diesem Falle können die Werte der Tabelle zwei der 24. BlmSchV unverändert übernommen werden. Dafür wird anstelle des Schalldämm-Maßes Rw des Fensters der Term R(index w) + C(index tr,50-3150) + 3 verwendet.

Veröffentlichung