Zurück Vor
0510 224
Definition Sichthindernisse für den Sichtweitennachweis
2.434
IDN 709396
Forschungsstelle HFC Human-Factors-Consult GmbH, Berlin
Bearbeiter
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn
Stand Beginn: Juli 2020

Häufig treten beim Fahren auf Landstraßen und Autobahnen bestimmte Hindernisse im freizuhaltenden Sichtfeld wie vordergründig punktuelle Hindernisse von geringerer Größe, (wie beispielsweise Einzelbäume, Schilderpfosten, Schilderbrücken und Brückenpfeiler). Ab welcher Größe eines Objekts im Straßenseitenraum tatsächlich eine sichtbehindernde Wirkung auftritt, welche Hindernisse somit zwingend vermieden werden müssen beziehungsweise welche Elemente ohne relevanten Einfluss noch im Sichtfeld vertretbar sind, wird in den Regelwerken zum Landstraßen- und Autobahnentwurf nicht spezifiziert. Weiterhin ist bisher nicht untersucht worden, welchen Einfluss verschiedenartige Einzelhindernisse auf die Verkehrssicherheit beziehungsweise das Unfallgeschehen haben. Die Beantwortung dieser zwei wesentlichen Fragestellungen ist das Hauptziel der Untersuchung.

Veröffentlichung