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Weiterentwicklung des Gutachtens zur FFH-VP im Straßenbau | |
2.405 | |
IDN 709608 | |
Forschungsstelle |
Bosch & Partner GmbH - Planen Beraten Forschen, Herne ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg FÖA Landschaftsplanung GmbH, Trier Rechtsanwälte Füßer & Kollegen, Leipzig |
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Bearbeiter |
Müller-Pfannenstiel, K. Uhl, R. Lüttmann, J. Albrecht, K. Weese, K. Wulfert, K. Lau, M. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn |
Stand | Abschluss: Dezember 2020 |
An die Prüfung der FFH-Verträglichkeit werden im Straßenbau hohe rechtliche und fachliche Maßstäbe angelegt. Zur Bewältigung der Anforderungen liegen mit dem "Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau" des damaligen BMVBW von 2004 und dem zugehörigen Gutachten mit seinen Merkblättern ausgezeichnete, nun aber zu aktualisierende Hilfen vor. Im Rahmen des FE-Vorhabens wurden die fachliche und rechtliche Entwicklung seit 2004 nachvollzogen und die Merkblätter aktualisiert. Die rechtliche Entwicklung ist geprägt von zahlreichen Gerichtsentscheidungen, die in einer Synopse auf die einzelnen Merkblätter bezogen gesammelt wurden. Damit verbunden ergaben sich fachliche Entwicklungen und Erkenntnisse insbesondere zu folgenden Aspekten, die bei der umfassenden Überarbeitung der Merkblätter berücksichtigt wurden: Stand der Gebietsmeldung, Gültigkeit/Beständigkeit von Gebietsabgrenzungen, Abgrenzung des erforderlichen Untersuchungsbedarfs (unter anderem Albrecht et al. 2015), Umgang mit Datendefiziten, unter anderem auch der Umgang mit unterschiedlichen Datenständen aus mehreren Jahren (LRT, Arten) und Vorkommens-Verlagerungen (Arten), Ermittlung der Erhaltungsziele und der maßgeblichen Gebietsbestandteile (unter anderem Hierarchie der Quellen, Berücksichtigung von Managementplänen, Umgang mit (obligatorischen/fakultativen) Entwicklungsflächen sowie weiteren Maßnahmen der Managementplanung), Charakteristische Arten: Standards für Darstellung der wirkfaktorbezogenen Artenauswahl und Behandlung der Betroffenheit, Anforderungen an die Wirkungsprognosen bei der Beurteilung von Beeinträchtigungen von LRT und Art-Habitaten, neue zur Verfügung stehende Bewertungskonventionen (zum Beispiel H PSE – FGSV 2019), Neufassung der Behandlung kumulativer Beeinträchtigungen und Vorbelastungen (vgl. Uhl et al. 2018, Urteil des BVerwG vom 15.5.2019 – 7 C 27.17 Trianel), damit verbunden auch Anpassung der Maßstäbe für die FFH-Vorprüfung (FFH-VorP), Charakterisierung von Maßnahmen (Vermeidung, Schadensbegrenzung, Kohärenz), Kompensation auch mit Blick auf Schutzziel (LRT, Arten) und dessen Dynamik, Anforderungen an die Wirksamkeitsnachweise (Art und Zeitpunkt), Aktualisierung der Behandlung der Ausnahmeprüfung mit Blick auf die Anforderungen an den Alternativenvergleich, anerkannte Ausnahmegründe und Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Spezielle Anforderungen an die Konzeption und die erforderlichen Nachweise (Umfang, Wirksamkeit) von Kohärenzmaßnahmen, Anwendungsbereich des Risikomanagements (entsprechend den H RM – FGSV 2019). Die Erarbeitung erfolgte unter Begleitung des FGSV-AK 2.9.4 "FFH-VP im Straßenbau" und dient gleichzeitig als Grundlage für die anstehende Aktualisierung des Leitfadens. |
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Veröffentlichung |