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Markierung schmaler Landstraßen | |
2.412 | |
IDN 709636 | |
Forschungsstelle |
Technische Universität Dresden, Professur für Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen (Prof. Dipl.-Ing. R. Koettnitz) |
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Bearbeiter | |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn |
Stand | Beginn: Februar 2021 |
Straßenquerschnitte können Fahrbahnbreiten von 6,50 m unterschreiten oder Verkehrsbelastungen oberhalb des Grenzwertes von 3 000 Kfz/24 h für den Einsatz der EKL 4 aufweisen. Diese können gemäß der aktuell gültigen "Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS), Teil 1 (1993) bis zu Fahrbahnbreiten von 5,50 m mit einer Leitlinie in der Fahrbahnmitte markiert sein. Der Entwurf der "Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS), Teil L: Landstraßen (Stand Juni 2018) sieht dagegen vor, dass bei Unterschreitung einer Fahrstreifenbreite von 2,75 m keine Markierung in Fahrbahnmitte mehr aufgebracht wird. Der Entwurf des "Merkblatts zur Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf bestehende Straßen" (M EKLBest) (Stand Juni 2018) enthält Empfehlungen zur Querschnittsaufteilung bei von den RAL abweichenden Fahrbahnbreiten. Dabei sind im M EKLBest Empfehlungen zur Querschnittsaufteilung von Straßen der EKL 4 für Fahrbahnbreiten von 4,00 bis 6,25 m enthalten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die Markierung schmaler Landstraßen unterschiedliche Auffassungen verfolgt werden. Zur Schaffung einheitlicher Planungsgrundsätze für schmale Landstraßen sollen die bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse durch dieses Forschungsvorhaben auf eine breitere und aktuelle Basis gestellt werden. Sofern sich die Wirksamkeit der EKL 4-Markierung bestätigt, sollen dadurch bestehende Vorbehalte der Länder gegenüber einer Markierung schmaler Landstraßen entsprechend der EKL 4 abgebaut werden, um diese Form der Markierung zügig in der StVO zu verankern und um Rechtssicherheit für den Einsatz im Bereich der Landstraßen zu schaffen. |
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Veröffentlichung |