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Akustische Wirkung absorbierender Lärmschutzwälle | |
2.454 | |
IDN 0 | |
Forschungsstelle |
Lärmkontor GmbH, Hamburg AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Wien |
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Bearbeiter |
Hänisch, F. Heidebrunn, F. Köper, S. Haider, M. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: April 2025 |
Frühere Messungen zeigen hinter bewachsenen Lärmschutzwällen eine höhere Schalldämpfung als die reine Abschirmwirkung eines Walls, die er aufgrund seiner Geometrie erwarten lassen würde. Fraglich ist auch, wie sich auf dem Wall angebrachte schallharte Photovoltaikmodule auf die Schallausbreitung auf der straßenabgewandten Seite hinter dem Wall auswirken. Die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) berücksichtigen bei der Berechnung der Schallausbreitung den Minderungseffekt durch Abschirmung allein durch die Geometrie. Dabei wird der Schallumweg über bis zu zwei Beugungskanten sowie eine Witterungskorrektur berücksichtigt. Weitere Einflüsse wie die Oberfläche des Hindernisses oder die Beschaffenheit des Bodens vor beziehungsweise hinter dem Hindernis bleiben unbeachtet. In dem Forschungsvorhaben sollte der Effekt von absorbierenden Lärmschutzwällen und Photovoltaik auf Lärmschutzwällen untersucht werden. Das Ziel war, die Wirkung der schallabsorbierenden Eigenschaften von Bewuchs sowie den Einfluss von Photovoltaik auf die Schallausbreitung hinter Lärmschutzwällen zu quantifizieren. Hierfür wurden Messungen mit Berechnungen nach RLS-19 und der skandinavischen Rechenvorschrift Nord2000 verglichen. Die Messungen wurden in Anlehnung an die ISO 10847 an zwei Lärmschutzwällen an den Bundesautobahnen A 92 bei Hettenkofen und A 94 bei Töging durchgeführt. In Töging befinden sich auf einem Teil des Lärmschutzwalls auf der straßenzugewandten Seite Photovoltaikanlagen (PV). Während bei den RLS-19 (weiß) die Linien gleicher Einfügedämpfung in größer werdenden Bögen von der Wallkrone zum Boden verlaufen, bilden sich nach Nord2000 (farbig) schräg nach oben verlaufende Keulen aus. Dieses Verhalten nach Nord2000 deckt sich mit Ergebnissen aus früheren Untersuchungen an Lärmschutzwällen durch Van Renterghem und Botteldooren. Auf Höhe der Wallkrone beträgt die Abweichung zwischen den beiden Rechenvorschriften zunächst circa 7 dB und wird mit zunehmendem Abstand immer kleiner. Insgesamt kann auch beobachtet werden, dass sich die Wirkung des Walls mit zunehmendem Abstand in den Rechenvorschriften angleicht. Es wird deutlich, dass durch die PV zwei Effekte auftreten. Zum einen wird ein Teil des vom Verkehr ausgehenden Schalls durch den schallharten Boden in einem schmalen Bereich schräg über den Wall hinweg abgelenkt. Dieser Effekt bewirkt Erhöhungen von bis zu 2 dB. Zum anderen ergeben sich im Schatten des Lärmschutzwalls Pegelerhöhungen von bis zu 3 dB. Die Pegelerhöhungen nehmen mit zunehmendem Abstand deutlich ab. Im Abstand von circa 70 m zum abgewandten Fußpunkt hat die PV keinen Effekt mehr. Die Ergebnisse zeigen insgesamt, dass die RLS-19 höhere Schallpegel im Schatten des Lärmschutzwalls ermittelt als die Messungen oder die Berechnungen nach Nord2000, die Nord2000 mit SoundPLAN in weiten Bereichen eine gute Übereinstimmung mit den Messungen zeigt und die Photovoltaik zu einem Pegelanstieg von bis zu 3 dB im Schallschatten des Lärmschutzwalls führt, jedoch bei größeren Entfernungen ab 100 m keinen Einfluss aufzeigt. Abschließend kann festgehalten werden, dass die RLS-19 zur sicheren Seite rechnen und die sich auch durch straßenseitig auf Lärmschutzwällen installierter Photovoltaik nicht ändert. |
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Veröffentlichung |