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Sicherheitsstandards von Fußgängerüberwegen (FGÜ) | |
77.398/96 | |
IDN 706543 | |
Forschungsstelle |
Universität Hannover, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau (Prof. Dr.-Ing. R. Schnüll) |
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Bearbeiter |
Mennicken, C. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: August 1998 |
Zu den FGÜ zählen markierte Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), LSA und andere Überquerungshilfen durch bauliche Maßnahmen. Eine Literaturanalyse machte deutlich, dass der Zusammenhang zwischen verkehrlichen, baulichen, umfeldbezogenen und sonstigen Komponenten durch empirische Untersuchungen zu präzisieren war. Die dazu durchgeführte kombinierte Unfall- und Verkehrssituationsanalyse ergab statistisch abgesicherte Zusammenhänge und Tendenzen für die Sicherheits- und Einsatzkriterien von FGÜ. Daraus resultieren die folgenden Empfehlungen: Aus Sicherheitsgründen sind keine Mindestbelastungen bzgl. Anzahl der Fußgänger oder Fahrzeuge erforderlich, wie in den R-FGÜ 1984 festgelegt. Der obere Wert für die Kfz-Belastung in der Spitzenstunde kann mit 900 Fz/Spur und Stunde angesetzt werden. Die Fahrgeschwindigkeit sollte auf weniger als 40 km/h verringert werden, z. B. durch die Ausbauhilfen Teilaufpflasterungen oder Einengungen. FGÜ an Dreiecksinseln sollten als Regelfall betrachtet werden. Im Bereich von Schienenfahrzeugen mit gesondertem Bahnk?rper ist deren Vorrang gegenüber Fußgängern besser zu verdeutlichen. Sichtfelder sollten stets freigehalten und die Fahrbahnmarkierungen sauber gehalten werden. |
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Veröffentlichung |