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0507 214
Fortschreibung der Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen
2.485
IDN 0
Forschungsstelle ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg
Bearbeiter
Auftraggeber Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bonn
Stand Beginn: November 2024

Das Forschungsvorhaben FE 02.0332 "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag" fand Eingang in die umfassende Neugestaltung der Leistungsbilder des HVA F-StB (Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen) im Jahr 2014. Einerseits ist die Überarbeitung aufgrund der Weiterentwicklung der fachlichen und methodischen Anforderungen an die Bestandserfassung erforderlich (unter anderem Aktualisierung des Methodenhandbuchs zur Artenschutzprüfung in NRW, M AQ). Andererseits sollen die Leistungsbeschreibungen auch an die Anforderungen des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich angepasst werden. So wurden insbesondere die Unterhaltungsaufgaben durch das Mantelgesetz gestärkt. Derzeit ist die Methodik für die Bestandserfassung auf Standardmethoden bei Aus- und Neubauvorhaben ausgelegt. Insbesondere die Unterhaltung im Sinne des § 4 Fernstraßengesetzes ist nicht berücksichtigt. Diese Vorhaben erfolgen in Form von Brückensanierung, Instandhaltung oder Ersatzneubauten sowie grundhafte Erneuerungen einschließlich Entwässerungseinrichtungen und haben zum Teil besondere Anforderung an die Bestandserfassung, um materiellrechtlichen Anforderungen von Arten- oder Gebietsschutz gerecht zu werden. Darüber hinaus fehlen bislang Mindeststandards für Interpretation und Dokumentation der erhobenen Ergebnisse, sodass trotz homogener Datenlage die Qualität der faunistischen Unterlagen schwankt und damit zu Zeitverlusten sowie Unsicherheiten bei planerischen Entscheidungen führt. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen zu aktualisieren, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen von Arten- und Gebietsschutz und des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gerecht zu werden. Der Nutzen ist eine höhere Rechts- und Planungssicherheit sowohl bei Aus- und Neubauvorhaben als auch bei der Unterhaltung der Straßeninfrastruktur.

Veröffentlichung