| 0511 209 | |
| Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2 | |
| 2.0477 | |
| IDN 0 | |
| Forschungsstelle |
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen (ISE) (Dr.-Ing. M. Zimmermann) |
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| Bearbeiter | |
| Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
| Stand | Beginn: November 2025 |
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Gemäß RAL (2012) sollen im Zuge von Straßen der EKL 2 im Regelfall nur Einmündungen mit Lichtsignalanlagen eingesetzt werden, daraus folgt bei vierarmigen Knotenpunkten die Anlage von teilplangleichen Knotenpunkten. In Ausnahmefällen sind auch Abweichungen von dieser Grundregel möglich. Gründe für Abweichungen ergeben sich insbesondere bei angestrebter höherer Verkehrsqualität mit teilplanfreien Knotenpunkten und bei geringerer Verkehrsbedeutung mit LSA-Kreuzungen. Aktuelle Sicherheitserkenntnisse liegen nur für Einmündungen und Kreuzungen vor, nicht jedoch für Gesamtknotenpunkte mit Teilknotenpunkten. In diesem Vorhaben wird angestrebt, im Gesamtkontext vor allem von Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, aber auch von Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekten Einsatzgrenzen zu erarbeiten. |
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| Veröffentlichung | |