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0511 209
Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
2.0477
IDN 0
Forschungsstelle Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen (ISE) (Dr.-Ing. M. Zimmermann)
Bearbeiter
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Beginn: November 2025

Gemäß RAL (2012) sollen im Zuge von Straßen der EKL 2 im Regelfall nur Einmündungen mit Lichtsignalanlagen eingesetzt werden, daraus folgt bei vierarmigen Knotenpunkten die Anlage von teilplangleichen Knotenpunkten. In Ausnahmefällen sind auch Abweichungen von dieser Grundregel möglich. Gründe für Abweichungen ergeben sich insbesondere bei angestrebter höherer Verkehrsqualität mit teilplanfreien Knotenpunkten und bei geringerer Verkehrsbedeutung mit LSA-Kreuzungen. Aktuelle Sicherheitserkenntnisse liegen nur für Einmündungen und Kreuzungen vor, nicht jedoch für Gesamtknotenpunkte mit Teilknotenpunkten. In diesem Vorhaben wird angestrebt, im Gesamtkontext vor allem von Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, aber auch von Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekten Einsatzgrenzen zu erarbeiten.

Veröffentlichung