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Entwurfsrichtlinien für Autobahnen auf der Basis von Entwurfsklassen | |
2.228 | |
IDN 707201 | |
Forschungsstelle |
Technische Universität Dresden, Fakultät für Verkehrswissenschaften, Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen (Prof. Dr.-Ing. C. Lippold) |
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Bearbeiter |
Lippold, C. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn |
Stand | Abschluss: Dezember 2006 |
Das Regelwerk für Außerortsstraßen ist derzeit sektoral in Einzelrichtlinien gegliedert. Für die Planungs- und Entwurfsebenen Netzgestaltung, Querschnittsgestaltung, Linienführung und Knotenpunktgestaltung stehen jeweils getrennte Richtlinien zur Verfügung, deren Regelungen im Allgemeinen alle fahrdynamisch zu trassierenden Außerortsstraßen umfassen. Nach mehr als zehnjähriger Anwendung dieser Richtlinien war eine umfassende Neubearbeitung notwendig. Als wesentliche Änderung wurde die Neustrukturierung des Regelwerks und die Trennung nach Straßenarten (Autobahnen, Landstraßen - Neubau / Um- und Ausbau) beschlossen. Damit werden für Autobahnen einschließlich der Stadtautobahnen eigenständige Richtlinien (RAA) vorliegen, die den Entwurfsstandard für diese Hochleistungsstraßen festschreiben. Grundgedanke des Vorschlags für die neuen Autobahnrichtlinien ist es, den Entwurfsstandard für unterschiedliche Autobahntypen differenziert in drei Entwurfsklassen zusammenzufassen. Dadurch lässt sich die angestrebte Einheit von Netzfunktion, Planungsvorgabe und Entwurfsergebnis stärker betonen und letzteres für den Kraftfahrer wahrnehmbar und unterscheidbar gestalten. Änderungen ergeben sich vor allem in der Querschnittsgestaltung bei der Breite der Mittelstreifen und der Richtungsfahrbahnen für den 4+0-Verkehr in Arbeitsstellen. Entwurfselemente der Linienführung konnten modifiziert und teilweise reduziert werden (Kuppenhalbmesser, Haltesichtweiten), um wirtschaftlichere Entwürfe zu ermöglichen. Die Entwurfsgeschwindigkeit Ve und die Geschwindigkeit V85 entfallen künftig als Bemessungsgrundlage. Hier wird auf die Richtgeschwindigkeit oder auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten abgestellt. Über die Belange der Querschnittsgestaltung, Linienführung und Knotenpunktgestaltung hinaus, sollen die RAA zwei vollständig neue Abschnitte zur Straßenausstattung sowie zu gestalterischen und betrieblichen Besonderheiten enthalten. Damit entsprechen sie der Forderung nach einem umfassenden Regelwerk für Autobahnen. |
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Veröffentlichung | Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 82, 2007 |