0510 201 | |
Überführung der sektoralen Entwurfsrichtlinien RAS-L, RAS-Q, RAL-K- 1 zu ganzheitlichen Richtlinien für Landstraßen | |
2.197 | |
IDN 707208 | |
Forschungsstelle |
Ingenieurgemeinschaft Prof. Dr.-Ing. R. Schnüll / Dr.-Ing. W. Haller, Hannover |
---|---|
Bearbeiter |
Schnüll, R. Richter, T. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn |
Stand | Abschluss: Juni 2003 |
Der Entwurf von Landstraßen wird derzeit getrennt nach den sektoralen Richtlinien für Linienführung (RAS-L), Querschnitte (RAS-Q) , Knotenpunkte (RAS-K-1) und Ausstattung (RMS, RPS etc.) durchgeführt. Für das Fahrverhalten und die sichere Befahrbarkeit ist aber die gesamte Streckencharakteristik, also die richtige oder falsche Kombination der Entwurfselemente verantwortlich. Mit diesem Projekt war die inhaltliche Überarbeitung und Integration in ganzheitliche Entwurfsrichtlinien für Landstraßen durchzuführen, ohne dabei die aus Sicherheitsgründen angebrachte Verbindlichkeit einzelner Entwurfsparameter aufzugeben. Als Grundlage für den Entwurf von Landstraßen wurden Entwurfsklassen (EK) eingeführt. Die Eingangsgröße zur Auswahl der EK ist die Straßenkategorie. In die endgültige Festlegung der EK sind zusätzlich die Verkehrsbedeutung und die Restriktionen aus dem Umfeld einzubeziehen. Im Schlussbericht werden die Entwurfselemente für die knotenpunktfreien Streckenabschnitte, für die Knotenpunkte und für die Ausstattung dargestellt. Den Abschluss des erarbeiteten Entwurfs für Landstraßenrichtlinien bildet die Entwurfsprüfung und die Qualitätskontrolle. Der Entwurf der neuen Richtlinie enthält zu allen Kapiteln einen Vorschlag (teilweise mit alternativen Varianten), er kann die Grundlage für ein notwendiges Folgeprojekt bilden, da sich gezeigt hat, dass bis zur Richtlinienreife weitere umfangreiche Ausarbeitungen erforderlich sind, die insbesondere die Fragen betreffen, welche Faktoren EK-bildend sind, welche Entwurfsparameter von der EK bestimmt werden, in welchem Maße der Entwurfsingenieur im Planungsprozess durch entsprechende Vorgaben geführt werden soll, wie künftig eine objektive Entwurfsprüfung erfolgen soll und wie sich diese Neuerungen auf die Planungs- und Entwurfspraxis auswirken. |
|
Veröffentlichung |