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Wirksamkeit und Auswirkungen von Parkraumbeschränkungen im Berufsverkehr | |
1.101 | |
IDN 703598 | |
Forschungsstelle |
Weeber + Partner, Büro für Stadtplanung und Sozialforschung, Stuttgart Universität Stuttgart, Institut für Straßen- und Verkehrswesen (Prof. Dr.-Ing. G. Steierwald) |
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Bearbeiter |
Wacker, M. Vogt, W. Weeber, H. Weeber, R. |
Auftraggeber |
Bundesminister für Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: Mai 1989 |
Die Beschränkung des Parkraumangebots in Städten ist häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den Planungsbeteiligten, da über Wirkungen und Wirksamkeit dieser Maßnahme - wie z.B. Ausmaß der Verlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel, Einfluß auf Standortattraktivität für Betriebe und Beschäftigte, Nebenwirkungen auf benachbarte Quartiere - differenzierte Ergebnisse fehlen. In einer nach den Gegebenheiten der Verkehrserschließung, den Standortstrukturen und den Betriebs- und Beschäftigtenstrukturen differenzierten Untersuchung werden Wirksamkeit und Auswirkungen von Parkraumbeschränkungen im Berufsverkehr ermittelt. Sie umfaßt eine Sekundäranalyse vorhandener Literatur und Verkehrsuntersuchungen sowie gezielt vergleichende Fallstudien an zwei typischen Standorten mit Befragungen von Beschäftigten und Betrieben,Parkraumerhebungen sowie einer Auswertung von Strukturdaten. Aufbauend auf diesen Grundlagen zeigen vier Szenarien der Parkraumbeschränkung die Wirkungen verschiedener Maßnahmenbündel. Die Szenarien umfassen sowohl mit dem derzeit vorhandenen rechtlichen Instrumentarium realisierbare als auch darüber hinausgehende Parkraumbeschränkungen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß Parkraumbeschränkungen im Berufsverkehr nur begrenzte Möglichkeiten für eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel bieten.Dies hat drei wesentliche Gründe. Sofort wirksame Parkraumbeschränkungen sind nur im öffentlichen Straßenraum möglich. Dabei betreffen sie nur einen kleinen Teil der Beschäftigten mit zudem geringem Verlagerungsspielraum. Verlagerungsspielraum gibt es dagegen bei den Beschäftigten, die ihren Pkw auf privaten Stellplätzen abstellen. Parkraumbeschränkungen im privaten Bereich wirken aber nur langfristig. Zudem konterkariert der anhaltende Trend einer Vergrößerung des spezifischen Geschoßflächenbedarfs pro Beschäftigten die Wirksamkeit von Parkraumbeschränkungen im privaten Bereich. Parkraumbeschränkungen können allerdings durchaus ein geeignetes Mittel für gebietsbezogeneVerbesserungen sein. Dabei ist allerdings darauf zu achten, daß Parkplatzsuchverkehr, Falschparken und Verdrängung in Nachbargebiete durch flächendeckende Maßnahmen, angemessenes ÖPNV- Angebot, Vorsorge für nicht-verlagerungsfähigen Verkehr, klare Information über Aussichtslosigkeit der Parkplatzsuche sowie konsequente Überwachung und Ahndung unterbunden werden sollten. |
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Veröffentlichung |