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0513 127
Unterbringung des ruhenden Verkehrs an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
77.205/87
IDN 705718
Forschungsstelle Universität Hannover, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau (Prof. Dr.-Ing. R. Schnüll)
Bearbeiter Albers, A.
Auftraggeber Bundesminister für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Juni 1988

In der Vergangenheit wurden an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen in Übereinstimmung mit den geltenden Entwurfsrichtlinien überwiegend Längsparkstreifen zum Vorwärtseinparken angelegt, um den fließenden Kraftfahrzeugverkehr durch Ein- und Ausparkvorgänge möglichst wenig zu behindern. Ziel dieser Forschungsarbeit ist die Klärung der Frage, ob und inwieweit auch andere Elemente für den ruhenden Verkehr (Schrägparkstreifen mit/ ohne Manövrierstreifen, Senkrechtparkstreifen etc.) insbesondere mit dem Verkehrsablauf und mit einer ausreichenden Verkehrssicherheit an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zu vereinbaren sind. Das Ergebnis einer Auswertung vorhandener Untersuchungen zur Beschreibung der Verkehrsqualität war, daß generell die Störungen der Streckenabschnitte zahlenmäßig und nach ihrem Ausmaß wesentlich geringer sind als Störungen, die an lichtsignalgesteuerten Kotenpunkten entstehen. Darüberhinaus wurde in einer empirischen Untersuchung geprüft, ob wesentlich unterschiedliche Einflüsse von den verschiedenen Aufstellungsarten ausgehen. Es zeigte sich, daß Ausparkvorgänge in aller Regel weniger störend sind als Einparkvorgänge, da zum Ausparken häufig künstliche Zeitlücken aus dem Einfluß der Lichtsignalanlagen genutzt werden und eine Abstimmung mit dem fließenden Verkehr erfolgt. Die Störungsintensität der Einparkvorgänge ist abhängig von der Erkennbarkeit freier Parkstände und der Auslastung. Sie kann insbesondere durch ausreichend bemessene Parkstände verringert werden. Unter Beachtung der übrigen Nutzungsansprüche und der örtlichen Situation können alle Aufstellungsarten an Hauptverkehrsstraßen angewandt werden,dabei hat sich bei Senkrechtaufstellung eine ausreichende Fahrbahnbreite oder besser ein Sicherheitsstreifen als erforderlich erwiesen, um die Mitbenutzung der Gegenfahrspur zu vermeiden und die Sichtverhältnisse beim Ausparken zu verbessern. Für die Schrägaufstellung hat sich gezeigt, daß durch einen Sicherheitsstreifen (b = 0,75 m) die Störung verringert und die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Dagegen ist ein Manövrierstreifen häufig Fehlnutzungen durchliefernde/ladende Lastkraftwagen und parkende Personenkraftwagen ausgesetzt, die ein- und ausparkende Fahrzeuge auf dahinterliegenden Parkstreifen behindern und u.U. gefährden können. Für die Längsaufstellung hat sich gezeigt, daß bei geringem Parkdruck sehr zügige Einparkvorgänge stattfinden, die Störungsintensität aber bei dichter Belegung der Parkstände stark ansteigt. Ausparkvoränge aus Längsparkständen waren weitgehend störungsfrei, dazu stehen allerdings die Ergebnisse der Unfalluntersuchung im Widerspruch. Insgesamt kann die Auswahl der Entwurfselemente für den ruhenden Verkehr im wesentlichen nach den Anforderungen des ruhenden Verkehrs erfolgen.

Veröffentlichung Schnüll, R.; Albers, A.: Unterbringung des ruhenden Verkehrs an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 566, 1989, 88 S.