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Erarbeitung eines PC-fähigen DV-Verfahrens zur Anwendung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Umnutzung des Seitenstreifens von Bundesautobahnen für Zwecke des fließenden Verkehrs
2.216
IDN 707131
Forschungsstelle SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH, Stuttgart
Bearbeiter Welsch, M.
Langbein-Euchner, K.
Schwarzkopf, M.
Illes, T.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Stand Abschluss: Juni 2005

Die Seitenstreifenbenutzung gewinnt angesichts der Mittelknappheit und des steigenden Verkehrs zunehmend an verkehrspolitischer Bedeutung. Sie stellt ein erhebliches Potenzial zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen bis zum regelgerechten Ausbau gemäß Bedarfsplan dar. Im Rahmen des 2000 abgeschlossenen Forschungsvorhabens "Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsrechnung einer befristeten Umnutzung von Standstreifen an BAB für Zwecke des fließenden Verkehrs" (FA 2.188) wurde ein Bewertungsverfahren der volkswirtschaftlichen Nutzen- und Kosten- Abschätzung einer Umnutzung von Standstreifen auf Bundesautobahnen entwickelt. Die Zustimmung des BMVBW zu Seitenstreifenbenutzungen wird vom Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach obigem Verfahren abhängig gemacht. Den Auftragsverwaltungen der Länder sollte eine Programmversion dieses umfangreichen Berechnungsverfahrens zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geplanter Maßnahmen zur Umnutzung der Seitenstreifen zur Verfügung stehen. Ziel der vorliegenden Arbeit war die Erstellung eines solchen DV-Programmes. Die umfangreichen Verfahrensgrunddaten und Berechnungsalgorithmen des Verfahrens gemäß FA 2.188 sind in der Anwendung hinterlegt und können von Seiten des BMVBW ohne wesentlichen Aufwand aktualisiert werden. Die Nutzung des AVP-Programms setzt voraus, dass die erforderlichen Eingabedaten verfügbar sind. In gewissen Grenzen lassen sich Vereinfachungen der Datenbasis im Programm anwenden, die aber hinsichtlich ihrer Ergebnisorientierung in der Wirtschaftlichkeitsbewertung transparent offen gelegt werden. - Die dokumentierten Berechnungsergebnisse dienen dem Ministerium als Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Umnutzung der untersuchten Seitenstreifen.

Veröffentlichung