0600 139 | |
Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr | |
77.433/99 | |
IDN 706680 | |
Forschungsstelle |
PGV – Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover |
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Bearbeiter |
Alrutz, D. Müller, H. Gündel, D. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn |
Stand | Abschluss: September 2001 |
Inline-Skates sind verkehrsrechtlich als den Fußgängerflächen zugeordnetes besonderes Verkehrsmittel eingestuft worden. Mittels Unfallanalysen, Zählungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen wurden die Auswirkung der Skates-Nutzung auf die Verkehrssicherheit bewertet und daraus Folgerungen über eine Einführung neuer Regelungen oder Änderungen an bestehenden abgeleitet. Insgesamt zeigt sich, dass Skates im öffentlichen Straßenraum selten eingesetzt werden, auch Unfälle mit Beteiligung von Skatern waren verschwindend gering. Daraus wird abgeleitet, dass die verkehrsrechtliche Einstufung der Skates als "besonderes Fortbewegungsmittel" beibehalten werden kann, aber eine Zulassung von Skatern auf Radverkehrsanlagen in Einzelfällen zu empfehlen ist. |
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Veröffentlichung |