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0600 139
Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr
77.433/99
IDN 706680
Forschungsstelle PGV – Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover
Bearbeiter Alrutz, D.
Müller, H.
Gündel, D.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Stand Abschluss: September 2001

Inline-Skates sind verkehrsrechtlich als den Fußgängerflächen zugeordnetes besonderes Verkehrsmittel eingestuft worden. Mittels Unfallanalysen, Zählungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen wurden die Auswirkung der Skates-Nutzung auf die Verkehrssicherheit bewertet und daraus Folgerungen über eine Einführung neuer Regelungen oder Änderungen an bestehenden abgeleitet. Insgesamt zeigt sich, dass Skates im öffentlichen Straßenraum selten eingesetzt werden, auch Unfälle mit Beteiligung von Skatern waren verschwindend gering. Daraus wird abgeleitet, dass die verkehrsrechtliche Einstufung der Skates als "besonderes Fortbewegungsmittel" beibehalten werden kann, aber eine Zulassung von Skatern auf Radverkehrsanlagen in Einzelfällen zu empfehlen ist.

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