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Raumordnungsrechtliche Festlegungen zum Verkehr in Regionalplänen
73.322/04
IDN 708007
Forschungsstelle RWTH Aachen, Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr (Prof. Dr.-Ing. K.J. Beckmann)
Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung (Prof. Dr. G. Tröger-Weiß)
Universität Münster, Zentralinstitut für Raumplanung (Prof. Dr. H. D. Jarass)
Bearbeiter Jürgens, C.
Beckmann, K.J.
Einig, K.
Domhardt, H.-J.
Benzel, L.
Braun, S.
Proske, M.
Scheck, C.
Schmidt, M.
Stephan, C.
Witte, A.
Pretsch, H.
Wolf, A.
Heemeyer, C.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Stand Abschluss: November 2006

Ziel des Forschungsprojekts ist die Beurteilung und Dokumentation von Regionalplänen zum einen hinsichtlich der Festlegungsqualität aller verkehrsbezogenen Planelemente und zum anderen die Beurteilung und Systematisierung der inhaltlichen Aussagen im Teilkapitel Verkehr. Diese Untersuchung erfolgte in einem bundesweiten Rahmen und umfasste alle gültigen Regionalpläne sowie aktuelle Entwürfe. Im Rahmen der vergleichenden Analyse aller Regionalpläne hinsichtlich der verkehrsbezogenen Festlegungen wurde festgestellt, dass die Regionalpläne zum Teil große Unterschiede aufweisen. Dies ist vor allem den spezifischen Vorbedingungen, wie beispielsweise den landesplanerischen Vorgaben, der Landesgesetzgebung, der regionalen Situation u. Ä., zuzuschreiben. Die Pläne weisen sowohl Stärken als auch Schwächen in einigen Bereichen auf. Dabei handelt es sich - zumindest was die landesspezifischen Vorgaben anbelangt - nicht um von der Regionalplanung zu verantwortende Schwächen, bzw. von der Regionalplanung geprägte Stärken. Im Rahmen der schriftlichen Befragung der verantwortlichen Regionalplaner aller Planungsregionen und den daran anschließenden Expertengesprächen hat sich gezeigt, dass die Kompetenzfrage für die Regionalplaner die Kernfrage bei der regionalplanerischen Bewältigung des Verkehrs ist. Das Hauptproblem der Regionalplanung im Verkehrsbereich wird daher im Verhältnis der Fachplanung Verkehr zur Raumordnung gesehen. Als besonders günstig hat sich in diesem Zusammenhang erwiesen, wenn beide Planungsträger in einer Behörde unter einem Dach organisiert sind. Hier ist eine Zusammenarbeit weit weniger problematisch. In diesen Fällen bleibt allerdings anzumerken, dass auch hier die Abstimmung und die Zusammenarbeit untereinander teilweise stark verbesserungswürdig sind. Bei formalen Verfahren sind die Träger der jeweils anderen Planungsdisziplin zwar beteiligt, für eine maßgebende Unterstützung der jeweiligen Planungskonzeptionen durch den anderen Planungsträger ist es dann jedoch meist zu spät. Danach stehen in diesem Zusammenhang insbesondere die Planer selbst in der Pflicht, durch eine intensivere Zusammenarbeit, informellen Informationsaustausch und auch durch eine verstärkte Kontaktpflege die Probleme in diesem Zusammenhang zu beheben. Darüber hinaus ergeben sich Problemfelder in zwei Bereichen: Zum einen sind strukturell bedingte, der jeweiligen Situation in den betreffenden Bundesländern mit ihrer unterschiedlichen Landesgesetzgebung und ihrem divergierenden Aufbau der Regionalplanung geschuldete Problembereiche zu nennen. Zum anderen bestehen aber auch Problembereiche, die auf das Instrumentarium der regionalplanerischen Festlegungen selbst zurückzuführen sind. Viele der strukturell bedingten Problembereiche lassen sich nur vor dem Hintergrund der jeweiligen Landesplanungs- und Fachplanungspraxis beschreiben. Dem Aufbau und dem jeweiligen Stellenwert der Raumordnung in der Praxis des jeweiligen Bundeslandes kommt somit eine entscheidende Rolle zu. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Regionalplanung kaum über Einflussmöglichkeiten auf die Verkehrsentwicklung verfügt. Daher ist das Themenfeld Verkehr durch regionalplanerische Festlegungen nicht in dem Maße zu steuern wie dies beispielsweise für den Freiraum gilt. Die Raumordnung kann danach nur die durch den Verkehr entstehenden Nutzungsansprüche an den Raum steuern und indirekt auf die räumliche Lenkung der Verkehrsströme hinwirken. Bei den regionalplanerischen Festlegungen im Bereich Verkehr erfolgt häufig eine Überschreitung der raumordnerischen Kompetenzen.

Veröffentlichung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Festlegungen zum Verkehr in Regionalplänen: Hinweise für die Raumordnungspraxis, Bonn: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2007, 51 S. : B, Karten (Werkstatt: Praxis H 48). - ISBN 978-3-87994-948-9