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Hinderniswahrnehmung im Tunnel
15.501
IDN 0
Forschungsstelle Ingenieurberatung für Lichttechnik, Dr.-Ing. Klaus Eberbach, Karlsbad
STREDICH Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Bochum
Bearbeiter Eberbach, K.
Kaboth, N.
Smits, J.
Auftraggeber Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Stand Abschluss: April 2012

Die zur Auslegung einer Tunnelbeleuchtung vorhandenen Regelwerke RABT, Ausgabe 2006, und DIN 67524-1 weichen in ihren Anforderungen voneinander ab. Eine Sichtbarkeitsbewertung der Anforderungen an die Fahrbahnleuchtdichte in Innen- und Einsichtsstrecken von Tunneln soll die Diskrepanzen ausräumen. Außer der Hinderniswahrnehmung sollte die Sichtweite der LED-Leitmarkierungen bei Rauch im Tunnel sowie deren Leit- und Störwirkungen im regulären Betrieb untersucht werden. Es wurde gezeigt, dass die Hinderniswahrnehmung unabhängig von der Beleuchtungsart stark von der Haltesichtweite beeinflusst wird. Die mit längerer Haltesichtweite absinkende Sichtbarkeit kann mit einer Anhebung der Fahrbahnleuchtdichte ausgeglichen werden. Der Einfluss der Reflexionseigenschaften des Fahrbahnbelags auf die Hinderniswahrnehmung ist weniger eindeutig. Die geringen Leuchtdichte-Anforderungen beider Regelwerke für die Nachtbeleuchtung und die unteren Beleuchtungsklassen der Tagbeleuchtung von Innenstrecken reichen bei längeren Haltesichtweiten als 60 m und vor allem bei glatten Fahrbahnbelägen nicht aus, um eine gute Sichtbarkeit gewährleisten zu können. Die Leuchtdichte-Anforderungen für Einsichtsstrecken am Tag lassen bei der Gegenstrahl-Beleuchtung weitgehend eine gute Sichtbarkeit, bei der symmetrischen Beleuchtung allenfalls eine hinreichende Sichtbarkeit erwarten. Mit den RABT-Anforderungen wird der Einfluss der Haltesichtweite besser, der Einfluss der Umgebungsblendung jedoch schlechter berücksichtigt als mit den DIN-Anforderungen. Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit lassen eine Verknüpfung und bessere Anpassung der Anforderungen beider Regelwerke an die Fahrbahnleuchtdichte angeraten erscheinen.

Veröffentlichung