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Kreisverkehrsplätze an Bundesstraßen außerorts, vorläufige Richtlinien
2.156
IDN 706232
Forschungsstelle Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Verkehrswesen (Prof. Dr.-Ing. W. Brilon)
Bearbeiter
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Januar 1995

Das Allgemeine Rundschreiben Nummer 18/95 des BMV enthält Anwendungshinweise für Kreisverkehrsplätze im Zuge von Bundesstrassen, Einsatzempfehlungen, Aussagen zur Leistungsfähigkeit, Gestaltungs- und Beschilderungspläne sowie Hinweise für die Führung von Fussgängern und Radfahrern. Die Ausführungen beziehen sich primär auf kleine einstreifige Kreisplätze bis R gleich 40 m an einbahnigen Strassen der Kategorie A II (als LSA-Ersatz gegebenenfalls auch bei Kategorie A I); für grosse Kreisel ab R gleich 45 m und Kreisel an zweibahnigen Strassen müssen gesonderte Abstimmungen und Begleituntersuchungen erfolgen. Die Knotengrundformen I bis VI der RAS-K1 bleiben die Regellösungen für Außerortsstraßen. Bei stark ungleichen Verkehrsbelastungen und bei mehr als 20.000 Fahrzeugen pro 24 Stunden kommen Kreisplätze nicht in Betracht. In Diagrammen können Leistungsfähigkeit und Wartezeit ermittelt werden (Beispiel). Ferner werden die Konstruktion der Eckausrundung, die Breitenberechnung der Fahrbahn, die Gestaltung der Zufahrten und der Fahrbahnteiler, die Platzierung der Verkehrszeichen sowie die Radverkehrsführung dargestellt. Bei Radwegen werden die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn, sondern auf 5 m abgesetzten Furten geführt, die Wartepflicht ist besonders zu verdeutlichen.

Veröffentlichung Brilon, W.; Bondzio, L.: Einsatz und Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen an Bundesstraßen ausserhalb bebauter Gebiete. Bonn: Bundesministerium für Verkehr, 1995, 24 S.