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Messung der aktuellen Geräuschemission des Verkehrs auf Jutetuch- Betondecken und nicht geriffeltem Gussasphalt
2.184
IDN 0
Forschungsstelle TÜV Automotive GmbH, Herzogenrath
Bearbeiter Köllmann, A.
Auftraggeber Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Stand Abschluss: August 1998

Mit dem "Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991" des BMVBW wurde die lärmmindernde Wirkung von "Betonen nach ZTV 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längstexturierung mit Jutetuch" zu D(IndexStrO) = -2,0 dB(A) festgelegt. Durch Pkw- und Lkw-Vorbeifahrtpegelmessungen in der Zeit von April bis Juli 1998 wurden die Geräuschemissionen von zwölf Zementbeton-Jutetuch-Decken unterschiedlicher Baujahre überprüft und mit acht Decken aus nicht geriffeltem Gussasphalt, der Vergleichsoberfläche für die Herleitung von D(IndexStro)-Werten, verglichen. Die Vorbeifahrtpegel wurden nach dem "Verfahren zur Messung der Geräuschemission von Straßenoberflächen (GEStrO-92)" gemessen. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass heutzutage die Vorbeifahrtgeräusche von Pkw bei 120 km/h mit 83,5 dB(A) auf Zementbeton-Jutetuch-Decken im Mittel 1,7 dB(A) (gerundet 2 dB(A)) leiser sind als auf Gussasphaltdecken in der Standardbauweise (85,2 dB(A)). Für Lkw kehrt sich das Bild um. Lkw sind bei 80 km/h auf Zementbeton-Jutetuch-Decken mit 88,8 dB(A) etwa 1 dB(A) lauter als auf Gussasphaltdecken (87,6 dB(A)). Mit einem 3,7 m langen Laser-Texturmessgerät wurden für einige der Beläge Rauheitskennwerte (ETD nach ISO 13473) ermittelt. Die Werte für Gussasphaltbeläge waren im Mittel fast dreimal so groß (1,13 mm) wie für Zementbetonbeläge (0,43 mm). Textur- und Wellenlängenanalysen einzelner Beläge konnten einige Ursachen für Pegelunterschiede aufzeigen. Allerdings lässt sich bisher noch kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Texturkennwerten und gemessenen Vorbeifahrtpegeln angeben.

Veröffentlichung